Anfang April 1999
Beginn einer Beziehung zur Kindsmutter
Mitte Juni 1999
Beginn der eheähnlichen Lebensgemeinschaft
Ende November 1999
zusammenziehen in die gemeinsam ausgesuchte Wohnung Ludwigstraße
Anfang Februar 2000
Kenntnis vom Entstehen des Kindes
Mitte Mai 2000
Eindruck der Einmischung der Mutter der Kindsmutter in Belange der werdenden Familie und Äußerung von Bedenken.
Mutter der Kindsmutter drängt auf
Heiratstermin, äußert mehrfach Kindsvater müsse ja bei Geburt des Kindes
nicht dabei sein, oder sie habe ja auch bereits Kindern von Ihren
Freundinnen mit der Kraft ihrer heilenden Hände ans Licht der Welt
verholfen. Kindsmutter berichtet von Handauflegen am schwangeren Bauch
seitens des gesamten esoterischen Zirkels zwecks Kindsenergiespüren.
Mutter der Kindsmutter erklärt das Rauchen der Kindsmutter für die
Entwicklung des werdenden Kindes als unbedeutend und ähnliches.
Mutter der Kindsmutter befragt unter anderem
Frauenarzt der Kindsmutter ob normal sei, dass Kindsvater sich in
Belangen seines Kindes engagiert.
Es entsteht massiver Druck auf die Beziehung zwischen Kindsvater und Kindsmutter.
Man einigt sich nach Streit darauf dass die Mutter der Kindsmutter bei der Geburt nicht anwesend zu sein habe.
Kindsvater bricht daraufhin den Kontakt zur
Familie der Kindsmutter ab. In einem nun folgenden Telefonat mit dem
Lebensgefährten der Schwester der Kindsmutter, äußert diese lautstarkst
im Kreise der gesamten Familie der Kindsmutter der Kindsvater sei ein
(Zitat) ?Arschloch?. Schwester der Kindsmutter schreitet ein.
Freundinnen der Mutter (aus dem esoterischen Zirkel) beginnen Telefonate mit Kindsmutter.
Fast allabendlich entsteht nun ein neuer Streit über die Frage der Anwesenheit der Mutter der Kindsmutter bei der Geburt.
Kindsmutter will dass Kindvater sich einer
psychiatrischen Untersuchung unterzieht. Kindsvater geht hierauf ein und
vereinbart einen Termin für sich bei einem Facharzt.
In Anwesenheit der Kindsmutter diagnostiziert der Facharzt dem Kindsvater nach kurzer
Untersuchung absolute geistige Gesundheit. Bezüglich des im Gespräch
angesprochenen Streitpunktes empfiehlt er der Kindsmutter zur Geburt des
Kindes doch auch noch ein paar Freunde des Kindsvaters zu laden.
Am darauffolgenden Wochenende bespricht Kindsvater mit Kindsmutter
anstehende Regelungen die in den Gesellschaftsverträgen seiner Firmen
finanzielle Sicherheit für die Tochter im Falle seines Ablebens
garantieren sollen. Die Kindsmutter stellt die Frage was den im Falle
ihres Todes mit der Tochter geschehen solle. Der Kindsvater erklärt für
diesen Fall würde er sich selbstverständlich um die Tochter kümmern. Er
schlägt vor eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abzugeben. Die
Kindsmutter erklärt daraufhin keine Sorgerechtserklärung unterzeichnen
zu wollen.
Der Kindvater erklärt, hierin einen
massiven Vertrauensbruch sehe und schlägt vor, dass die Kindsmutter für
die nächsten zwei Wochen bei Ihrer Schwester wohne; Intention hierbei
ist das Rückfinden zur Ruhe.
Die Kindsmutter packt ein paar Sachen und ist anschließend für drei Tage verschwunden.
Der Kindsvater arrangiert ein Treffen mir
der Kindsmutter in einem Cafe, diese besteht auf Anwesenheit Ihrer
Schwester. Die Kindsmutter formuliert ?du kannst das Kind natürlich dann
jederzeit sehen?, der Kindvater macht deutlich dass es auch auf keinen
Fall dazu kommen werde dass man ihm das Umgangsrecht mit dem Kind
entziehe. Er nennt dies zu diesem Zeitpunkt fälschlicherweise noch
Sorgerecht.
Der Kindsvater ruft einen befreundeten Anwalt an und lässt sich über die rechtliche Situation aufklären.
Der Kindvater erklärt der Kindsmutter, sie
möge bitte im Interesse des Kindes versuchen ob eine Beilegung der
Beziehungskrise möglich sei. Die Kindsmutter erklärt gemeinsam daran
arbeiten zu wollen. Es finden regelmäßig Treffen statt. Der Kindsvater
stellt hierbei fest, dass die Kindsmutter nicht bei Ihrer Schwester,
sondern bei Ihrer Mutter eingezogen ist. Der Kindsvater schlägt vor, zu
einer Paarberatung zu gehen. Die Kindsmutter willigt zunächst ein, sagt
dann aber wieder ab.
Immer wieder betont sie, der Kindsvater könne das Kind jederzeit und wann immer er wolle sehen.
Der Kindsvater erkennt in zunehmendem Maße
eine Verweigerungshaltung der Kindsmutter gegenüber der ?Beziehung?. Er
bittet laut die Kindmutter klar und deutlich zu äußern, wenn Sie ein
Ende der ?Beziehung? erreichen wolle. Die Kindsmutter äußert am 11. Juli
die ?Beziehung? sei aus Ihrer Sicht nicht zu retten. Am 12. Juli räumt
Sie Ihre Habe unter Begleitung von Freunden Ihrer Mutter und Ihrer
Schwester aus der gemeinsamen Wohnung.
September 2000
Der
Kindsvater trifft die Kindmutter hochschwanger apfelweintrinkend auf
einem Straßenfest. Die Kindsmutter teilt ihm mit welchen Namen sie für
das Kind gewählt habe. Der Kindsvater erkundigt sich ob sie Chancen für
die Wiederaufnahme der Beziehung sehe. Die Kindsmutter weist dies
zurück. Sie erklärt ihn von der bevorstehenden Geburt des Kindes
umgehend unterrichten zu wollen. Des weitern macht Sie deutlich dass der
Kindsvater das Kind nur sehen werde, wenn er bereit sei eine
freundschaftliche Beziehung zu Ihr einzugehen.
19. September, Morgens
Geburt von Tabea Lara laut späterer
Auskunft der Mutter in der Notaufnahme des Kreiskrankenhauses Bad
Homburg. Die Kindsmutter verlässt das Krankenhaus noch am selben Tag.
22. September
Morgens erhält der Kindsvater eine Testmitteilung auf sein Mobiltelefon. Hurra Tabea Ist Da-3430 GR-52 CM-WIR SIND SEHR ERSCHÖPFT-ABER GESUND-AMBULANT ENTBUNDEN-JETZT DAHEIM-UTA+TABEA
Umgangshistorie Tabea Lara Riek
21. September
Nach vorheriger Rücksprache mit einer
Anwältin, um sicher zu gehen um nichts falsches zu bitten, Anruf bei der
Kindsmutter. Auf Anfrage ob die Tochter denn auch an diesem Tage
geboren sei, da diese Information in der von Ihr versendeten SMS nicht
enthalten war entgegnet die Kindsmutter dass die gemeinsame Tochter nun
schon zwei Tage alt sei. Einen Termin für eine erste Kontaktaufnahme mit
dem Kind seitens des Kindvaters wird im Zimmer der Kindsmutter (im
Keller des Hauses der Großeltern) für den 25. September vereinbart. Der
Kindsvater betont mit der Familie der Kindsmutter nicht in Kontakt
kommen zu wollen um die Situation nicht unnötig zu verschärfen. Hinweis
auf die Bereitschaft zu einem Vernünftigen miteinander bei Umgang mit
dem Kind, dass dies aber keinesfalls in einem gemeinsamen
?Kaffeetrinkengehen? oder ähnlichem enden würde. Notwendigkeit solcher
Treffen außerhalb des Umganges in Frage gestellt, da sie alle
Entscheidungen aufgrund es zustehenden alleinigen Sorgerechts selbst
treffen werde und ich keinen Bedarf an meiner Meinung sähe. Die
Kindsmutter beharrt darauf, dass wir eng befreundet sein müssten, wenn
Umgang mit der gemeinsamen Tochter stattfinden solle.
22. September
Die Kindsmutter ruft beim Kindsvater an und
will, wie sie sagt, ein ?freundschaftliches Verhältnis? aufbauen.
Schnell kristallisiert sich heraus, dass eigentliches Thema des
Gesprächs das Scheitern der Beziehung sein soll. Der Kindsvater hört
geduldig zu.
23. September
Erstkontakt zur Tochter. Wiegen der Tochter im Arm, während ihm die
Kindsmutter erklärt sie habe ja auch zum Zeitpunkt des Zusammenlebens
einen gewissen Lebensstandard gehabt, von dem Sie nun erwarte, dass der
Kindsvater ihr diesen auch weiterhin ermögliche. Des weitern wäre Sie
nach Auskunft Ihrer Anwälte zu überhaupt keiner Gewährung von Umgang
verpflichtet. Nach Darlegung der Sicht des Kindsvaters der Bereitschaft
der Leistung von angemessenem Unterhalt und des aus seiner Sicht
notwendigen Vater-Tochter Beziehung Einigung auf einen regelmäßigen
Umgang an zwei, maximal drei Tagen die Woche für jeweils eine Stunde,
und die stufenweise Erweiterung dieser Regelung mit zunehmendem Alter
der Tochter. Der Erstkontakt dauert anderthalb Stunden.
25./26. September
Anruf der Kindsmutter beim Kindsvater. Der nächste Umgang finde nicht statt.
siehe Gedächtnisprotokoll
28. September
Zwischenzeitlich ist der Kindsvater vom
Jugendamt zur Abgabe der Vaterschaftsanerkennung gebeten worden, welches
die Kindsmutter mit Beratung und Betreuung beauftragt hat. Das
Jugendamt rät dem Kindsvater von seinem Vorschlag ab irgendwelche
Unterhaltszahlungen zu leisten bevor dies tituliert seien.
04. Oktober
Urkundliche Anerkennung der Vaterschaft. Bei dieser Gelegenheit auch Nachfrage beim Jugendamt um Hilfe bei der Vermittlung in der Umgangsfrage.
Es findet ein weiterer Umgangstermin statt. Dauer ca. 50 Minuten.
die nächsten Tage:
Die Schwester der Kindsmutter drängt darauf,
dass die Kinder ihres Lebensgefährten (die sie eben zum dessen Umgang
über das Wochenende abgeholt hat) das Baby sehen wollen. Ausrichten
lassen durch die Kindsmutter, dass dies doch bitte nicht unbedingt in
die kurze Zeit des Umgangs fallen müsse, Hinweis auf die angespannte
Situation zur Familie der Kindsmutter.
Die Kindsmutter betont wieder und wieder, dass, so lange sie der Urkunde nicht zugestimmt habe er nicht Vater des Kindes sei und überhaupt keine Ansprüche zu stellen habe. Der Kindsvater bittet die Kindsmutter der Urkunde zuzustimmen.
Der Kindsvater schlägt vor das Jugendamt in
Fragen der Dauer, Häufigkeit und Ausgestaltung des Umganges vermitteln
lassen zu wollen. Er bittet die Kindsmutter doch diesen unabhängigen
Vermittler zu akzeptieren. Er ruft beim Jugendamt an und erklärt, wann
immer die Kindsmutter eine Möglichkeit zu einem gemeinsamen Gespräch zur
Regelung des Umganges sehe, sich diesen Termin freihalten zu wollen und
appelliert an die Kindsmutter eine regelung zu finden. Die Kindsmutter
macht von diesem Angebot keinen Gebrauch.
Der Kindsvater äußert dem Jugendamt gegenüber erste Zweifel an der Erziehungsfähigkeit der Kindsmutter.
ca. 10. Oktober
Ein weiter Umgang mit dem Kind findet statt.
Die Kindmutter betont hierbei dass Umgang ab sofort nur noch alle zwei
Wochen und nur für eine Stunde gewährt werde. Der Kindsvater weist
deutlich darauf hin dass dies im Interesse des Kindes zu wenig sei, das
seien gerade mal 26 Stunden im Jahr.
Er weist erstmals darauf
hin das Umgangsrecht notfalls auch einklagen zu können. Die Kindsmutter
fordert Ihn auf Sie doch zu verklagen. Sie habe der Anerkennung noch
nicht zugestimmt und damit wäre das unmöglich.
Wiederholt sucht der Kindsvater anwaltlichen Rat.
23. Oktober
Der Kindsvater lässt die Rechtslage prüfen.
Der Kindvater spricht letztmalig bei der Kindsmutter auf den
Anrufbeantworter und bittet darum sich das ganze noch mal zu überlegen.
26. Oktober
Die Kindsmutter sendet ein SMS mit dem Inhalt, sie wolle keine weiteren Umgangstermine.
Die Kindsmutter entzieht dem Jugendamt Ihren
Auftrag für Betreuung und Unterstützung und erklärt die Zustimmung zur
Vaterschaftsanerkennung nicht abgeben zu wollen, worüber das Jugendamt
am Vortag den Kindsvater bereits telefonisch informiert hat.
Es
findet ein Beratungsgespräch zwischen Kindsvater und Jugendamt statt.
Die für die Betreuung zuständige Frau Grohmann erklärt es gebe keine
Möglichkeit auf Ersetzung der Zustimmung oder auf durchsetzung der
Feststellung der Vaterschaft.
Ein weiterer Mitarbeiter des
Jugendamtes rät in kurzer persönlicher Unterhaltung nach dem Termin auf
dem Gang zu etwas Geduld und danach dem Gang zu Gericht.
Mitte Dezember
Die Herrn RA Perpelitz des Kindvaters setzen die Kindmutter in Verzug und weisen nochmals auf die Rechtslage hin.
29. Dezember
Nach Fristablauf Beauftragung von Herrn RA Perpelitz/Herrn RA Dr. Wetzel gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Maximilian Bähring
Louisenstraße 101
Fax: 06172 / 685078
Fax: 069 / 701954
Herrn
Dr. jur. Peter Finger
Emil Sulzbach Straße 22
60486 Frankfurt/Main
26. Juni 2002
Sehr geehrter Herr Dr. Finger,
Es ist eigentlich nicht meine Art mich an solcher Schlammschlacht zu beteiligen. Daher nur soviel:
Anhand der Menge der von Tabeas Mutter vorgebrachten Argumenten kann man schon von einem erhöhten Rechtfertigungsdruck sprechen.
Es ist für Tabeas Umgang mit mir glaube ich vollkommen unerheblich,
ob ich (Seite 3) zu spät zum Abendessen kam etc. etc. Wie jemand über
so etwas zwölf Seiten verfassen kann ist mir ein Rätsel.
Frau Rieks Ängste sprechen für sich. In ihren eigenen Tagebüchern (siehe Seite 2) spricht sie davon ?manipulierbar? zu sein. Ihr Verhalten ist meiner Erfahrung nach durch große Selbstzweifel geprägt. Als ich Frau Riek kennen lernte war sie arbeitslos. Sie erzählte ständig, ihr ehemaliger Lebensgefährte, Herr Mojschewitsch, würde sie bedrohen.
Richtig ist, dass ich Anfang 1999 eine kurze
Beziehung zu einer Dame hatte, deren ehemaliger und Freund meine
Wohnungstür eintreten und uns nach deren Aussage umbringen wollte. Vor
diesem Hintergrund ergab sich ein Nervenzusammenbruch, so dass ich freiwillig ein psychiatrisches Krankenhaus aufsuchte. Das damalige Drogenscreening war im übrigen negativ! Als sich mein Zustand stabilisierte habe ich dann die ambulante Weiterbehandlung bei Herrn Dr. Zeides betrieben. Ich bin Tabeas Mutter für Ihre damalige Unterstützung und Besuche äußerst dankbar. Ich habe die Therapie nie verweigert.
Richtig ist, dass Tabeas Großmutter
einen esoterischen ?Reiki? Zirkel betreibt und meint Krankheiten durch
Handauflegen (oder durchs Telefon, sogenanntes ?Fern-Reiki?) erkennen
und heilen zu können. Uta Riek glaubt fest daran. Beide sind, hinsichtlich Tabea, von äußerst besitzergreifender Natur.
Richtig ist ferner, dass Uta Riek innerhalb der Beziehung verweigert hat eine gemeinsame Sorgerechtserklärung zu unterschreiben. (Unterschied zwischen Sorge- und Umgangsrecht war mir damals nicht bekannt.) Nach diesem Vertrauensbruch habe ich Sie gebeten (da ich sie gut aufgehoben sehen wollte) für 14 Tage zu ihrer Schwester zu ziehen ,,und sich das ganze noch mal zu überlegen?. Sie zog daraufhin zu Ihrer Mutter. Der Rest ist bekannt.
../-2-
-2-
Richtig ist auch, dass Herr Dr. Zeides zum fraglichen Zeitpunkt eine ?Belastungsreaktion? attestiert hat, jedoch keine Anzeichen einer psychotischen Störung sah. Attest liegt vor.
Richtig ist, dass Tabea ein Wunschkind war (und für mich bis heute noch immer unsere kleine Prinzessin ist).
Das Einwerfen eines Stofftieres (Seite 15) geschah zusammen mit einem Schreiben dass ich mal wieder einen vorgeschlagenen Umgangstermin als gescheitert erklären musste. Es gibt hierfür einen Zeugen. Die Schriftform habe ich damals gewählt um Frau Riek nicht durch Telefonate belasten zu müssen.
Mit freundlichen Grüßen,
(Maximilian Bähring)
? über Abstammungsurkundenfälschung und Verzögerung im Verfahren ?
http://take-ca.re/ug.htm
? über das anwaltliche Totalversagen aller beteiligter Jurist ?
http://buvriek.baehring.at
? das Honrarerzielungskartell (weil M. von Schulze, Fischer, Backhaus) ?.
http://bad-homburg.eu/honorar/
? über Reiki!
http://reiki-direkt.de/huessner/
?über mysteriöse Todesfälle unter Belastungszeugen ?
http://intxxx.dynip.name
Ergänzung zu http://intxxx.dynip.name
Geldwäsche: Andrea ?Ressi? Ressler hat die
Konzession für den Hexenkessel für ihren stillen Teilhaber und Geldgeber
Ulrich Rossmann. Dieser rastet bei Trennung von Andrea im Dezember 1998
nachvollziehbrere Weise aus.
Nötigung: Epressung durch Verleumdungen! Vorwurf ich hätte Dorgen konsumiert. Gutachtenladung ins Büro!
Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt/Main
Oberlandesgericht
Frankfurt/Main
Zeil 42
60313 Frankfurt/Main
10. Oktober 2008
3 Zs 1795/08 - Klageerwzingung
Entscheidung durch das OLG Frankfurt/Main
und Antrag auf Prozesskostenhilfe
Grund:
Polizei und Staatsanwaltschaft waren bisher entweder unfähig - oder unwillig (?) - in der Sache zu ermitteln.
Und
das seit längerem. Bis Anfang 2002 habe ich mich über mein Kind zur
Duldung nötigen lassen. Dann habe ich bis Anfang 2007 im Wissen, wie das
so läuft, vor Gericht, von einer Strafverfolgung abgesehen. Diese
trachte ich jetzt durchsetzen.Ich traue der Anwaltschaft aus gemachter
Erfahrung nicht mehr über den Weg (beispielsweise unterlassene
Hilfeleistung durch RA Krutzki, der mich Anfang 2007 bei Nötigung zur
Begutachtung verhungern lassen wollte, statt tätig zu werden, obgleich
ich für Kostenübernahme gesorgt hatte). Daher bitte ich das für die
notwendige anwaltliche Vertretung beim OLG in Sachen der folgende
Klagerzwingung (sozusagen von Amts wegen) zu sorgen und einen
Staatsanwalt auf die Sache anzusetzen, der dem Nachfragen fähig ist.
Vorwürfe:
Bedrohung,
Verleumdung, Freiheitsberaubung, Nötigung/Nachstellen mit der Absicht
der Todesfolge, erpresserischer Menschenraub, Rechtsbeugung,
Amtsmissbrauch Es kann einfach angehen, daß sich hier niemand zuständig
fühlt. Wenn das nicht genügt, und da mehrere identische Fälle bekannt
sind zudem Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung mit dem
Ziel die Rechtsweggarantie, die rechtliche Gleichbehandlung und das
Beweislastprinzip (jeder gilt solange geisteskrank, bis er für alle
Zukunft das Gegenteil beweisen kann) abzuschaffen.
Hergang/Beteiligte:
I) Erstmalige Drohung via Psychiatrie zur Unterbindung des Rechtsweges.
Im
Dezember 1998 wurde ich vom ehemaligen Lebensgefährten und
Geschäftspartner ?Ulli? einer Komillitionin ?Andrea? (mit der ich eine
kurze Liaison hatte) bedroht, eine ganze Nacht lang belagerte dieser
meine Wohnung. Andrea deutete mir gegenüber zudem an, fortgesetzt von
demselben belästigt zu werden. Da ich ?Ulli? kannte hatte ich
meine
Zweifel ob dieser Darstellung. Über den gemeinsamen Bekanntenkreis, der
auch in meinem Betrieb beschäftigte Subunternehmer ?Thomas?, ?Jörg?
umfasste, versuchte ich in direkter Folge herauszufinden was an der
Sache drann war. An die Polizei, so hatte ich mich Andrea
geeinigt, würde ich mich nicht wenden, da Ulli ihrer Auskunft nach eine
Bewährungsstrafe habe. Ich vernahm dem allgemeinen Dorftratsch zudem,
dass Andrea möglicherweise schwanger
sei. Bei direkten Rückfragen im
gemeinsamen Bekanntenkreis wurde ich von allen meinen Bekannten
diesbezüglich angelogen. Nur meine neue Bekanntschaft ?Uta? (zudem
eine Bekannte von Andrea) erklärte mir, daß meine Vermutungen
hinsichtlich des bestehens einer Schwangersschaft richtig seien. In der
Folge wurde von meinem
Bekanntenkreis meine neue zu Uta Liaison
schlechtgeredet, mir im selben Atemzug aber immer wieder versichert,
irgendetwas Diffuses würde sich schon zum Guten wenden.
Somit ergaben sich für mich zwei gegensätzliche Annahmen.
1) Uta hätte mit ihrer Darstellung recht. Ich wäre möglicherweise Vater des werdenden Kindes von Andrea, und
beide würden bedroht.
2)
Der restliche Bekanntenkreis hätte in seiner Einschätzung recht, der
gesamten Sache keinerlei Bedeutung zuzumessen, und Uta wäre im Irrtum.
Die zweite Alternative hätte jedoch einer anders gearteten Wendung hin zum Positiven (diffuse Andeutungen) bedurft.
Diese wäre jedoch explizit nicht meine neue Liaison gewesen, da selbe ja vom Bekanntenkreis ungern gesehen wurde.
Also
beschloß ich, vor allem um dem sich bis ins Büro ziehenden Dorftratsch
ein Ende zu bereiten, mir rechtlichen Beistand zu holen um die Situation
zu klären und negative Auswirkungen auf meine Arbeit abzuwenden.Um
dieses zu verhindern bedrohte man mich - erstmalig - mit den Mitteln der
Psychiatrie und erklärte mir, ich könne
mich hiergegen nicht wehren, ohne für geisteskrank erklärt und weggesperrt zu werden.
Beweis:
Verschiedene EMails aus dem Bekanntenkreis an mich aus 1998/99.
Schreiben der Andrea mit Hinweis auf die ?Horrornacht? (teils handschriftlich).
Seite eins der Darstellung der Uta in 9F 434/02 UG AG Bad Homburg (Darstellung im übrigen jedoch
größtenteils verleumderisch und unrichtig).
II) Zweite Drohung via Psychiatrie zur Unterbindung des Rechtsweges.
(hier Klärung der Abstammungsverhältnisses meines Kindes)
In der Folgezeit (1999 - 2000) verzichtete ich auf weitere Beauftragung der Subunternehmer Jörg und Thomas und zog
mich
in die Beziehung zu Uta zurück, da ich den Drohungen glauben schenkte.
Aus dieser Beziehung enstand ein eheähnliche Lebensgemeinschat und
hieraus eine Schwangerschaft der Uta.
Unter Hinweis meines nichtaufgenommenen Kampfes gegen die psychiatrischen Diffamierungsversuche kam Uta auf
einmal
auf die irrsinnige Idee das Sorgerecht für das erwartete Kind nicht
teilen zu wollen. Dies alles da ich dem ?Handauflege-Zirkel? ihrer
Mutter (mit dem zudem Familie des Ulli Kontakt pflegt) kritisch
gegenüber stehe (?akzeptiere das oder bring dich um?). Hierauf kommt es
zur
Trennung.
Beweis:
Nur um Uta zu beruhigen habe ich mit
ihr zusammen 2000 einen Psychiater besucht, der ihr erklärte dass
Männer nicht deshalb geisteskrank sind, weil sie sich für ihren
Nachwuchs engagieren. Ich sorge für dessen Aussage und zwar explizit nur
hierüber.
Nach dem Auszug der Uta aus der gemeinsamen Wohnung protokolliert RA Dr. Sieg, Düsseldorf am 30.05.2000
meine Bedenken und Handlungsgründe.
Nach
Geburt des Kindes gibt Uta mich zunächst als Vater des Kindes an und
fordert Unterhalt, woraufhin ich die Vaterschaft einseitig urkundlich
anerkenne. Um die Gewährung von Umgangsrechten gänzlich ausschließen zu
können (laut ihrer eigenen zu ?a)? als Beweis aufgeführten Stellungnahme
ist dies ihrer Mutter nicht recht) entschließt sie sich jedoch, die
Unterschrift zur von ihr geforderten Urkunde nicht abgeben zu wollen.
Beweis:
Aktenzeichen 50.3.5.5048.BU.00.74, Jugendamt Bad Homburg
Verfahren 9F 104/01 KI AG Bad Homburg, 3 WF 174/01 OLG Frankfurt/Main
In der Folgezeit verzögern (auch meine und zudem mehrere unterschiedliche) Anwälte das Verfahren unter Beihilfe der
Richter am AG Bad Homburg und des Jugendamtes die das Kind betreffenden Verfahren. Schlußendlich gebe ich
unter Protest das Umgangsverfahren auf, da der anwaltliche Rufmord eine Gefahr für mein Unternehmen darstellt.
Beweise:
Dienstaufsichtsbeschwerde 3133 E - IV/4 - 1140/02 LG Frankfurt/Main
Überprüfung durch RA Dr. Sieg, Düsseldorf ergibt Fehler der Anwälte Perpelitz, Dr. Wetzel und Asche, Bad
Homburg
Weigerung des Jugendamtes in Sachen Entscheidung des RiAG Knauth tätig zu werden
RA Dr. Finger, Frankfurt stellt keinen Antrag auf Säumnisurteil, als sich Gelegenheit bietet
RiAG Leichthammer verzögert mögliche Begutachtung schon im Vorverfahren und schließt unser Angebot zur Güte,
begleiteten Umgang bis zur Endentscheidung aus, die mit der Begründung es sei ihr ja von RiAG Dr. Knauth
berichtet worden, welchen Wirbel (gemeint ist wohl die DAB) ich um das Verfahren gemacht habe.
III)Dritte Drohung via Psychiatrie zur Unterbindung des Rechtsweges.
Nachdem ich Verfahren einstellen lassen habe, geht die Belästigung
durch die Psychiatrie weiter. Ich werde per offenem Schreiben im Büro
aufgefordert mich hinsichtlich des eingestellten Verfahrens
psychiatrisch begutachten zu lassen. Als ich dies unter Verweis auf die
Einstellung des Verfahrens ablehne, und vor allem in dem diesbezüglichen
Telefonat mit dem Gutachter feststelle, daß dieser über jede Menge
Informationen verfügt, die sich allein auf die verleumderische
Hetzschrift der Uta stützen können, nicht jedoch einen Gutachtenauftrag
wie im Verfahren angedacht, stellt man Betreuungsantrag gegen mich. Im
übrigen führt das Vorgehen zu extremen Spannungen mit den
Mitgesellschaftern
meines Unternehmens. Schlussendlich ist eine weitere Zusammenarbeit
nicht mehr möglich. Wieder erklärt man mir, ich hätte keine Möglichkeit
mich rechtlich hiergegen zu wehren.
Beweise:Existenz des eingestellten Betreuungsverfahren 42 XVII B 34/03 AG Bad Homburg (Einsicht wird nicht zugestimmt)
In
der Folgezeit werde ich - welch Zufall - erneut von einer ?angeblich
geprügelten Frau? behelligt, von Hunden gebissen (wobei es die
Polzei es nicht für nötig hält Anzeige aufzunehmen), ? Beweis:
Zeugin
Schmitz-Scior, Bad Homburg.Nachdem sich die Polizei in Bad Homburg auch
noch weigert einfachster Strafanzeige nachzugehen und statt dessen die
Frechheit besitzt gegen mich zu ermitteln, da ich auf den rechtsfreien
Raum hingewiesen habe, den RiAG
Leichthammer geschaffen hat, ??
jetzt darf man sich wohl nur noch selbst schützen, wenn es die Justiz
nicht tut ??, beschließe ich Bad Homburg zu verlassen.
Beweis:
eingestelltes Verfahren der angeblichen Bedrohung 332 Js 32999/06 und nicht bearbeitete ?hilfsweise?
Strafanzeige 5/4 QS 11/07 LG Frankfurt/Main (da ja eine Wiederaufnahme der Sache nicht möglich war).
IV) Vierte Drohung via Psychiatrie zur Unterbindung des Rechtsweges.
Durch
einen Homburger bekannten ?Chris? erfahre ich dass ein weiterer Fall
existiert ?Ducreay?, in dem dieselben Anwälte und Richter mit denselben
Mitteln Umgangsrechte verhindern. Zudem erfahre ich nahezu zeitglich
durch die Presse vom Fall ?Görgülü?. Ich beschließe daraufhin deren
Anliegen zu unterstützen, indem ich die anwaltlichen Verleumdungen
seitens der RAe Asfour insofern ad absurdum führe, als ich selbe zur
Einreichung einer ?Invaliditätsrente? aufgrund des (Achtung: Ironie)
?psychiatrisch Sachverständigen Gutachtenschriftsatzes? (Ironie Ende)
nutze.
Als es aber darum geht, eine Rente zu beziehen weil mich die
Beschuldigten zum Narren stempeln wollten, also die Allgemeinheit für
das Versagen des Staates im weitesten Sinne in die Haftung zu nehmen,
ergibt sich - oh Wunder - gutachterlich meine vollkommene Gesundheit.
Ich arbeite Anfang 2007 nochmal deutlich das Vorgehen der Psychiatrie,
in diesem Falle von Dr. Golusda (?Nötigung zur Begutachtung?) heraus.
Daraufhin erstatte ich Strafanzeige. Da die Staatsanwaltschaft
(beispielsweise in Person Dr. Wüst, Fabry wurde vom Fall wegbefördert)
keinerlei Klärung der ihr vorliegenden Vorwürfe herbeiführen will,
ebenso RiLG Dr. Lodzik, landet die Sache dann schlußendlich dort, wo ich
sie (nachdem ansonsten niemand tätig werden wollte) bereits Anfang 2007
avisiert habe, nämlich bei Ihnen.
Beweisw:
Akte 3 Zs 1795/08 als Verweis auf die
Beweissammmlung unter 3540 Js 219084/07 (nicht etwa aus 08,
?schallersche Rechtschreibschwäche??) die unter Behinderung der
Akteneinsicht durch das AG Frankfurt/Main
nicht rechtzeitig fertigwurde.
Zeugin Nowatius, Heusenstamm
Zeuge Knak, Bad Homburg
Zeugin Brehm, Frankfurt/Main
Mit freundlichem Gruß,
Maximilian Bähring
Nachrichtlich in Kopie
Hessisches Ministerim der Justiz 0611/32-2763
Präsident des Landgerichtes Frankfurt 069/1367-6050
Generalbundesnwalt Karlsruhe 0721/8191-590
per Fax: 06 11 / 32 27 63
Persönlich
Herrn
Dr. Christean Wagner
Minister der Justiz
des Landes Hessen
Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden
Dieses Faxschreiben umfasst insgesamt zwei Seiten!
24. Februar 2003
Amtsgericht Bad Homburg
AZ 3133 E - IV/4 - 1140/02
Sehr geehrter Herr Dr. Wagner,
ich möchte mich an dieser Stelle zunächst für das Engagement Ihres Büros für die Einleitung des Dienstweges in oben genannter Sache ausdrücklich bedanken.
Immerhin hat sich die Situation am Familiengericht durch die Neubesetzung mit der Richterin Leichthammer nach meiner Beschwerde vom 10. Juli 2002 derart deutlich verbessert, dass eine Einstweilige Anordnung schon nach ganzen sechs Monaten zusammen mit dem Hauptsacheverfahren verhandelt werden kann.
Auch wenn als Wehrmutstropfen bleibt, dass die
wohl psychiatrisch geschulte Richterin dem Antragsteller unter Verweis
auf den (so wörtlich) Wirbel, welchen er um das Verfahren veranstaltet
habe, (genaueres weiß Sie auf Rückfrage des Antragstellervertreters
nicht zu berichten und verweist auf den anderen Familienrichter am AG)
psychische Krankheit unterstellt. War hier vielleicht,
möglicherweise, eventuell und unter anderem oben genannte Beschwerde
gemeint?
Um nicht Ursache einer weiteren Überbelastung der
Jurisdiktion durch erneute Beschwerde zu sein, habe ich meinen Antrag
schlussendlich zurückgezogen.
Doch dies ist des Lobes für das
Amtsgericht nicht genug. Denn immerhin habe ich seit neuestem mit dem
Vormundschaftsgericht des selben Gerichtes, ein paar Zimmer weiter zu
tun. Grund ist nun ein Betreuungsantrag gegen mich. Dessen Inhalt
ist mir, trotz Antrag auf Einsichtnahme der Akten nicht bekannt.
? / -2-
-2-
Und hier erstaunt und erfreut mich dann doch wirklich die zügige Bearbeitung:
Von Einreichen bis Gutachtentermin dauert es weniger als zwei Wochen!
(In 9F 104/01 KI immerhin sechs Monate.)
Mein Ablehnungsantrag des Gutachters wird noch am selben Tage positiv und nicht begründet beschieden, und binnen eines Tages per Post zugestellt. (Acht Tage dauerte in 9F 104/01 KI allein der Weg von der Geschäftsstelle des Richters ins Gerichtsfach der von mir beauftragten Kanzlei im Hause des Amtsgerichtes.)
Und ganze neun Tage später erhalte ich (mit
einfacher Post) schon Terminsladung für einen Termin ganze vier Werktage
später! (In 9F 434/02 UG, einer Einstweiligen Anordnung, immerhin sechs
Monate.)
Vielleicht liegt das ja auch daran, dass bei solchem zivilrechtlichen Verfahren andereVerfahrensvorschriften angewandt werden können (welche konnte mir die Geschäftsstelle auf mehrfache Nachfrage hin allerdings leider auch nicht nennen). Oder sogar (ebenfalls Auskunft der Geschäftsstelle) daran, dass es hier eben um Menschen gehe. (Wobei ich nicht ganz verstehe: Sind Kinder keine Menschen?)
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich anregen, vielleicht per ministerbürolichem Fax-schreiben, dem Amtsgericht Bad Homburg die ?vorzügliche Hochachtung? (wie der Landgerichtspräsident bei Beschwerden zeichnen lässt) für diese ausgezeichnete Arbeit zu bescheinigen.
In unerschütterlichem Vertrauen in den Rechtsstaat
und mit freundlichen Grüßen
(Maximilian Bähring)
Bundesministerium der Justiz 030/20259043
Präsident des Landgerichtes Frankfurt 069/1367-6050
Redaktion Spiegel 040/3007-2247
Redaktion Focus 089/9250-2973
Redaktion Frankfurter Allgemeine Zeitung 069/7591-1743
Redaktion Frankfurter Rundschau 06172/1704-10
Redaktion Taunus Zeitung 06172/927353
Dr. Sieg, Nörr Stiefenhofer Lutz 0211/49986-100
P.S.: Ironie (gr. eironeia). In allg. Sinn eine Redeweise [?], bei der das Gesagte und das Gemeinte beabsichtigterweise nicht übereinstimmen, so aber, daß dies als Schein für den [?] Leser durchschaubar ist. [Philosophielexikon/Rowohlt-Systhema]
Strafanzeige Mordeversuch Uta, Jutta, Udo, Nicole Riek, Anwälte Asfour, Beamte der Polizei Bad Homburg, Richter Dr. Walther (durch mein Betreiben von Minister der Justiz Dr. Wagner unfreiwillig in den Ruhenstand befördert, so ich recht informiert bin), die sich dafür rächen wollende Richterin Leichthhammer, ihr Strafaten vortäuschende und falschanzeigende Ehemann (?Villon?)!
Ab verfahrensende 9F 434/02 UG durch Nötigung zur Unterlassung der Whanrnehmung des Umgangsrechtes bei Drohung mit Zerstörung der Existenzgrundlage im Amt §343 StGB - 2006
?lch habe daraufhin versucht auf der Straße Autos anzuhalten und darum gebeten die Polizei zu holen.
Nachdem diese nicht eintraf habe ich zuhause die Stereoanlage soweit aufgedreht und
eine solchen Zirkus veranstaltet, biss zwei Beamte eintrafen (zugegebenermaßen eine sehr ?
unkonventionelle Art des Notrufs, aber ich habe dort nicht über einen Festnetzanschluß verfügt). Ich habe umgehend den Wunsch geäußert Strafanazeige zu stellen. Die Beamten haben dies verweigert.
Am nächsten Morgen, nun nüchtern, bin ich aufs Revier gelaufen und habe geäußert
~ Strafanzeige stellen zu wollen. Dies wurde mir erneut. ohne Angabe von Gründen verweigert. ich habe daraufhin mehrfach meinem Unmut über diese Weigerung deutlichst telefonisch Luft I gemacht.
Schlussendlich habe ich das Telefon, da mir die Täter bekannt waren, wieder in meinen Besitz
bringen können. Hierbei wurde ich tätlich angegangen. Daraufhin bin ich erneut zur Polizeiwache gegangen, habe das Gerät auf den Schalter gestellt und nachdrücklich gebeten nun doch Strafanzeige aufzunehmen. Erneut wurde dies verweigert. Mehrfach bin ich im Präsidium vorstellig geworden um Strafanzeige stellen zu ?dürfen?.
? Ab diesem Zeitpunkt habe ? mich nach
einer neuen Wohnung ausserhalb des Amtsgerichts? und Polizeibezirks
umgesehen. Ich bin zu dieser Zeit davon ausgegangen, das ein
Rechtssystem in der Bundesrepublik de facto nicht existent ist.
Selbst ins Hessische Innenministerium bin ich gefahren um mich zu erkundigen ob einer Bitte um Strafanzeige nicht entsprochen werden muss. Hier wurde mir geraten mich an eine andere Polizeidienststelle zu wenden.
17.03.2006, 16:30 Uhr, eine Frau Lennert beim Empfang des HMdI, Friedirch Ebert Alle 12, Wi
Dies unterstreicht nur meine Erfahrungen aus einem Umgangsrechtsverfahren am AG Bad Homburg in den Jahren 2001 bis 2003. Hierbei hat eine Amtsrichterin vor Zeugen gesagt, es sei ja bekannt was ich um diese Verfahren für einen Wirbel veranstaltet habe, und deshalb !!! ein psychiatrisches· Gutachten über mich einfordern wollen.
Hintergrund war hier Beschwerde über die sechs Monate verschleppte Einstweilige Anordung in der Kindschaftssache beim BMdJ (damals Däubler Gmelin), dem damaligen HMdI, Dr. Wagner und dem Präsidenten des LG Frankfurt Dr. Kretschmer als Dienstaufsicht). Die Verfahrensgegnerin hatte unter schwersten Verleumdungen versucht den Eindruck zu erwecken, ich sei paranoid und (man entschuldige den Ausdruck) ?prozessgeil?.
Das dem nicht so ist habe ich durch Einstellung des Verfahrens zeigen wollen. Ohne Prüfung der Anschuldigungen ist die RiAG den haltlosen Lügen der Verfahrensgegnerin gefolgt. Sie hat seinerzeit in einer EA der gegnerischen Kanzlei Fristverlängerungen gewährt. da die gesamte Kanzlei wohl im Urlaub war (Es gilt wohl § 53 BRAO, Vertretung bei Abwesenheit).
WARNNUNG. Seitn neuesetm konmtrolliert der Staat meinen Postausgang und erklärt mir ich ?wolle? korrupte Beamte belastende Schreiben an die Statasnwaltschaft, Petitionen an den Bundestag, Eingaben an meinen Budnespräsidenten oder in Sprungrevisionen zu BGH/BVerfG nicht absenden
Gestern, 05. Mai 2013 gegen 18:00 Uhr war der Würger wieder unterwegs!
~~~
Door-Policy / Tür-Politik:
Eelection Manipulation ?Landtagswahl?!
Die Klärschlämm-Trockungsanlage! Aus der Bürgerinitiative ?UNS STINKTS? gegen diese vor der Haustür unseres neugebauten zweiten Hauses in der Kappesgasse 2a in Bad Homburg Ober-Erlenbach
http://www.openstreetmap.org/?lat=50.22427&lon=8.683126&zoom=18&layers=M ging die spätere Partei F(reie)H(omburger)W(ähler) hervor.
http://www.seiten.faz-archiv.de/rmo/19960503/f19960503elsschl100.html
Und das fanden die CVJM-Orgnisierten von der ?Sekten Puff und Korruption? CDU gar nicht gut.
http://www.bad-homburg.eu/sekten-scheiss-anon.pdf
? männliche Seele im weiblichen Körper ?.
http://de.wikipedia.org/wiki/End_of_Days_%E2%80%93_Nacht_ohne_Morgen
Ohne gemeinsames Sorgerecht bin ich dagegen machtlos!
Q: Why should this Website/URL/Blog be of interest for me as a member of the diplomatic corps ?
A: Because it contains information about identity ?forgery of children ?. The same mechanisms are possibly used for smuggling people without valid visa / into the European Union
or Germany where they therefore may be abused to dump workers-incomes
or get victims of sexual exploitation (marriages) for financial benefit
of churches/religious groups arranged adoptions or international kidnapping in divorce cases!
§ 169, § 267 and § 235 StGB ?Strafgesetzbuch? of the Federal Republic of Germany! Kidnapping, Identity-Forgery, using wrong documents in trials at courts
It also contains information about election manipulation in Bad Homburg, and Frankfurt a.M. Germany and the tries to hijack Press-Provider-Networks to suppress publishing of government critical opinions! To avoid public control over trials at german courts they abuse psychiatry beause they then are able argue that international press has no access to the courts-files because of privacy protection!
Die sogenannte Ewigkeitsgarantie des Grundgestzes ist nicht existent, da der entsprechende Passus jederzeit geändert werden kann! Lediglich die Menschrechte sind unveräußerlich / absolut.
Ich bin angetreten um diese nach Artikel 20 Abstag 4 Grundgesetz gegen die bisherige Regierung durchzusetzen und danach Wahlen durchzuführen. Auch unter Gewaltanwendung wenn dies unvermeidbar wird.
Morgen ist Vatertag (ich erinnere an vor 12 Jahren, Attentatsverusch)!
http://www.schulferien.org/Feiertage/feiertag_christi-himmelfahrt.html
03/03/03 -> Asfour ward zu Brei
Wird jetzt langsam klar wie ich das meine? Nicht gegen Moslems oder Juden und Beschneidung - sondern als ein Unrecht
dem Treiben der Sekte in welcher die Kindsmutter aktiv ist - in der
Erziehung meinem Kinde gegenüber - kein Ende bereiten zu können.
Ein Unrecht bei dem die Uhr tickte. Und es bereits zu spät ist.
Organspendezwang bei hingerichteten Dissidenten - sollte auch in Deustchaklnd Standard werden!
http://www.crd.ge.com/esl/cgsp/projects/vm/#thevisibleman
Aktuell
an der kgu.de in der Mache: Adoptionseinwilligungszwang bei
Heterovätern zur Befriedigung der Kindernachfrage in Lesbenehen durch
willkürliche Inhaftierung und Drogengabe zur Erpressung einer
Adoptionseinwillgung (keine christliche infertile Ehe darf ungewollt -
nur wegen Infertilität, Zeugungsunfähigkeit oder Empfängnisunfähigkeit,
der doofen Biologie also - kinderlos bleiben, ebenso wie es einen gesetzlich einklagbaren Anspruch von Homosexuellen auf Kinder
zum Hetero-Familie-Spielen gibt) oder Ersetzen dieser Einwilligung
durch Entmündigung wobei dann der Amstvormund der Adoptionsfreigabe
zustimmt!
http://hess.dynip.name/ oder http://nazis.dynip.name/
Illegale Inhafterung:
Stellungnahme vom Bund deustscher FamilienjuristINNen: ?Hoffen wir mal daß sich die Sache durch Tod des Opfers selbst erledigt? Für BRA-G-O
- bekommt man bei Gewinn des Verfahrens von der Gegenseite macht die
Arbeit jedenfalls niemand. (so ziemlich wörtlich Birgit Meissner von
Schultze Fischer Backhausen Bad Homburg und Christiane Asche von
Cannawurf und Perpelitz, ebenfalls Bad Homburg)
Das sind die mit dem Sozailgericht ist kostenlos gefährlichen Halbwissen weil das Sozailgericht nicht zuständig ist - zumindets nach gesetzeslage von 2001 und 2002.
Verband KATHOLISCHER VOLK-gegen-Männer-verhetzerINNEN beim Jugendamt Bad Homburg v.d.Höhe Grohmann! Staatsanwalt und Richter in einer Person ?Richtunk? Fabry!
IRONISCHE Renteneinreichung! Mir war klar wie das ausgeht und mit diesem - sozusagen von der Gegenseite eingreichten - Gutachten bin ich dann sofort zu Gericht und habe Verfahren 3 Zs 1795/08 GStA OLG FFM angestrengt.
Dieselbe Frau Asfour welche der Kindsmutter beim Ungangsentzug Beihilfe geleistet hat versucht jetzt die nichtzu gewinnende Sache durch Entmündigung des Kindsvaters zu geinnen!
Was heißt hier als Zuschuß und nicht als Darlehen? Da hat doch schon wieder ejamnd Mist gebaut.
Maximilian Bähring
Louisenstraße 101
61348 Bad Homburg
Fax: 06172 / 685078
per Fax: 06 11 / 32 27 63
Persönlich
Herrn
Dr. Christean Wagner
Minister der Justiz
des Landes Hessen
Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden
Dieses Faxschreiben umfasst insgesamt zwei Seiten!
24. Februar 2003
Amtsgericht Bad Homburg
AZ 3133 E - IV/4 - 1140/02
Sehr geehrter Herr Dr. Wagner,
ich
möchte mich an dieser Stelle zunächst für das Engagement Ihres Büros
für die Einleitung des Dienstweges in oben genannter Sache
ausdrücklich bedanken.
Immerhin hat sich die Situation am
Familiengericht durch die Neubesetzung mit der Richterin Leichthammer
nach meiner Beschwerde vom 10. Juli 2002 derart deutlich verbessert,
dass eine Einstweilige Anordnung schon nach ganzen sechs Monaten
zusammen mit dem Hauptsacheverfahren verhandelt werden kann.
Auch
wenn als Wehrmutstropfen bleibt, dass die wohl psychiatrisch
geschulte Richterin dem Antragsteller unter Verweis auf den (so
wörtlich) Wirbel, welchen er um das Verfahren veranstaltet habe,
(genaueres weiß Sie auf Rückfrage des Antragstellervertreters nicht zu
berichten und verweist auf den anderen Familienrichter am AG) psychische
Krankheit unterstellt.
War hier vielleicht, möglicherweise, eventuell und unter anderem oben genannte Beschwerde gemeint?
Um
nicht Ursache einer weiteren Überbelastung der Jurisdiktion durch
erneute Beschwerde zu sein, habe ich meinen Antrag schlussendlich
zurückgezogen.
Doch dies ist des Lobes für das Amtsgericht nicht
genug. Denn immerhin habe ich seit neuestem mit dem
Vormundschaftsgericht des selben Gerichtes, ein paar Zimmer weiter
zu tun. Grund ist nun ein Betreuungsantrag gegen mich. Dessen
Inhalt ist mir, trotz Antrag auf Einsichtnahme der Akten nicht
bekannt.
? / -2-
-2-
Und hier erstaunt und erfreut mich dann doch wirklich die zügige Bearbeitung:
Von Einreichen bis Gutachtentermin dauert es weniger als zwei Wochen!
(In 9F 104/01 KI immerhin sechs Monate.)
Mein
Ablehnungsantrag des Gutachters wird noch am selben Tage positiv und
nicht begründet beschieden, und binnen eines Tages per Post zugestellt.
(Acht Tage dauerte in 9F 104/01 KI allein der Weg von der
Geschäftsstelle des Richters ins Gerichtsfach der von mir beauftragten
Kanzlei im Hause des Amtsgerichtes.)
Und ganze neun Tage später erhalte ich (mit einfacher Post) schon
Terminsladung
für einen Termin ganze vier Werktage später! (In 9F 434/02 UG, einer
Einstweiligen Anordnung, immerhin sechs Monate.)
Vielleicht liegt
das ja auch daran, dass bei solchem zivilrechtlichen Verfahren
andere Verfahrensvorschriften angewandt werden können (welche
konnte mir die Geschäftsstelle auf mehrfache Nachfrage hin allerdings
leider auch nicht nennen). Oder sogar (ebenfalls Auskunft der
Geschäftsstelle) daran, dass es hier eben um Menschen gehe. (Wobei ich
nicht ganz verstehe: Sind Kinder keine Menschen?)
Ich möchte an
dieser Stelle ausdrücklich anregen, vielleicht per ministerbürolichem
Fax-schreiben, dem Amtsgericht Bad Homburg die
?vorzügliche
Hochachtung? (wie der Landgerichtspräsident bei Beschwerden zeichnen
lässt) für diese ausgezeichnete Arbeit zu bescheinigen.
In unerschütterlichem Vertrauen in den Rechtsstaat
und mit freundlichen Grüßen
(Maximilian Bähring)
Nachrichtlich in Kopie
Bundesministerium der Justiz 030/20259043
Präsident des Landgerichtes Frankfurt 069/1367-6050
Redaktion Spiegel 040/3007-2247
Redaktion Focus 089/9250-2973
Redaktion Frankfurter Allgemeine Zeitung 069/7591-1743
Redaktion Frankfurter Rundschau 06172/1704-10
Redaktion Taunus Zeitung 06172/927353
Dr. Sieg, Nörr Stiefenhofer Lutz 0211/49986-100
P.S.:
Ironie (gr. eironeia). In allg. Sinn eine Redeweise [?], bei der das
Gesagte und das Gemeinte beabsichtigterweise nicht
übereinsti
en, so aber, daß dies als Schein für den [?] Leser durchschaubar ist.
[Philosophielexikon/Rowohlt-Systhema]
Was früher unter KUR verbucht wurde soll jetzt als BURNOUT Behandlung abgerechnet werden?
Die § 1626a BGB Neuregelung (Sorgerecht) ist durch!
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Verkuendung_BGBl_Sorgerecht.pdf?__blob=publicationFile
https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQueryResult.html
Sendungsnummer RG4931 2471 2DE vom 19.05.2013
Altfallregelung somit: Sorgerecht besteht automatisch da das Wider-spruchsrecht nach dem neuen § 155a (2) FamFG wegfällt da die mütterliche Einspruchsfrist für diese Fälle bereits abgelaufen ist.
Das allein hätte ausreichen müssen!
?Man schlage diesem Lumpenpack
das Maul mit einem Hammer kurz und klein.?
SCHWEBENDES VERAFHREN / HÖHERE GERECHTIGKEIT!
Absturz Boutros Asfour 30.03.2003: S1. und S.15 f.
Aktenzeichen: 3X011-0/03
http://www.bfu-web.de/DE/Publikationen/Bulletins/2003/Bulletin03-2003.pdf?__blob=publicationFile
Reiki ?Sekte?:
http://reiki-direkt.de/huessner/
Allein Dagmar Asour kennte ein Verfahren 96 F 493/13 SO! sechsundneunzig, nicht fünfundneunzig aucgh das spricht für MANGEL AN PARTEIFÖFFENTLCIHKEIT auf welches sie mit Schreiben vom 27. 05.2013 BEZUG nimmt.
FOLGLICH WURDE ICH INHAFTIERT UM AN MEINE POST ZU GELANGEN. TREIBENDE KRAFT WAR DEMNACH MIT HOHER WAHRSCHEINLICHKEIT UTA RIEK. ICH ERSTATTE DAHER STARFANZEIGE GEGEN ASFOUR UND RIEK
WEGEN BILDUNG KRIMINELLER VEREINIGUNG ZU ERRESSUNG / FREIHEITSBERAUBUNG!
sechswöchige Frist != frühstens sechs Wochen! Erinnert frappierend an die ?schallersche? Rechtschreibschwäche (ADHS/Legasthenie) eine Jura Privat-Dozenten/Staatsexamsnprüfers der Uni Frankfurt am Main. Wo die Prüfer schon der Richter solche elendigen unfähigen Luschen sind, wird auch dem letzten klar:
Kann ja nichts werden bei den Staatsexamensprüfern
der Juristen im OLG Bezirk Frankfurt a.M. Siehe ?
http://buvriek.baehring.at/pix/20020927-verlegung-examenspruefer-anon.jpg
* (alternativ RUssland) http://o7.eu.imgsrc.ru/b/barako53/0/26721290gKa.jpg
* (alternativ IRan) http://www.myup.ir/images/52123078933646558017.jpg
? aber dann BundesrechtsanwaltsGebühren- (BRA-G-O - Abrechnung)
und BerufsOrdnung (BRAO - Berufstandspflichten) verwechseln ?
http://buvriek.baehring.at/pix/20020917-asfour-14tage-urlaub-53brago-anon.jpg
* (alternativ RUssland) http://o7.eu.imgsrc.ru/b/barako53/9/26721289IhG.jpg
* (alternativ IRan) http://www.myup.ir/images/40774471441506793667.jpg
http://buvriek.baehring.at/pix/20020930-finger-53-brao-anon.jpg
* (alternativ RUssland) http://o7.eu.imgsrc.ru/b/barako53/1/26721291mWD.jpg
* (alternativ IRan) http://www.myup.ir/images/77145497012276189621.jpg
http://buvriek.baehring.at/pix/20021002-finger-53-brago-anon.jpg
* (alternativ RUssland) http://o7.eu.imgsrc.ru/b/barako53/2/26721292vdv.jpg
* (alternativ IRan) http://www.myup.ir/images/91919737875975152390.jpg
? oder § 1684 BGB mit § 1711 BGB!
http://buvriek.baehring.at/pix/20020604-finger-1684-1711-anon.jpg
* (alternativ RUssland) http://o7.eu.imgsrc.ru/b/barako53/5/26721285reS.jpg
* (alternativ IRan) http://www.myup.ir/images/54225807465198559752.jpg
Dient der Verfahrensverzögerung dient und zementiert ein Gewohnheitsunrecht.
http://buvriek.baehring.at/pix/20020320-urteil-9f-104-01-ki-anon.jpg
* (alternativ RUssland) http://o7.eu.imgsrc.ru/b/barako53/0/26721280yqC.jpg
* (alternativ IRan) http://www.myup.ir/images/95964762195097545494.jpg
*) Die Links auf imgsrc.RU(ssland) und bei myup.IR(an) (sozusagen im ?zensurfreien Ausland?) sollen das Sperren von Inhalten erschweren, sie sind also jedenfalls Alternativen zum buvriek.baehring.at Inhalt hier in Deutschland! Daher die Links in dreier Gruppierung.
http://www.bpb.de/internationales/asien/afghanistan/48638/frauenrechte
Ich brauche eine Mistgabel und mit der geh ich dann sen -AU _ERKEL Stall im Kanzleramt zu Berlin ausmisten.
Wie konnte ich den Artikel nur übersehen? Für Sorerechtsentzug gibt es die §§ 1666, 1666a BGB, Der Kindswohlvorbehalt mu raus.
POSTRAUB/TASCHENDIEBE -
Glücklicherweise Fotonachweis der Abgabe vorhanden! Post ist trotzdem
weg (also versendet und nicht etwa verschwunden) ich habe dank Foto
einen zweiten Satz Belege bekommen!
https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html
RG3931 2379 6DE und RG4931 2382 2DE jeweils vom 16.06.2013
Jedes Gutachten bringt Geld. Auch wenn für den Gutachten
zugrundeliegende Zivil-Gerichtsverfahren seitens des Klägers
Verafhrenseinstellung beantragt wurde womit die Grundlage fürs Guathcten
nicht mehr gegeben ist oder die Begutachteten nicht ausreichend auf die
Möglichkeiten (auch Starfprozess) mehr oder minder freier Gutachterwahl
(ablehnung derer die man für partiisch hält ist möglich) hingewiesen
werden § 74 StPO.
http://gut8en.urlto.anme
(hilfs-/ersatzweise)
http://slides.dynip.name?gut8en
Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
Mobil: +49 (0)174 3639226
EMail: maximilian@baehring.at
http://www.maximilian.baehring.at
http://www.buvriek.baehring.at
http://www.take-ca.re
http://www.reiki-direkt.de/huessner/
http://www.nazis.dynip.name
Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
vorab per Fax: 069/1367-2976
Oberlandesgericht
Zeil 42
60313 Frankfurt a.M.
KORRIGIERTE
FAX-VERSION
Frankfurt a.M., den 18. Juni 2013
3 UF 109/13 OLG Frankfurt a.M.
96 F 102/13 AG Bad Homburg v.d. Höhe
(meint OLG das Verfahren?96 F 102/13 EASO??)
Ich habe nun mit Gerichten in Zivilsachen ja dank Riek mehr als 10 Jahre Erfahrung
und bin einiges an sexistischen Unverschämten und Rechtsbeugung
gewohnt. Aber so eine SCHWEINEREI wie diese ist mir bis heute noch nicht
untergekommen. Aktuell existieren zwei Verfahren. Eines auf
Entzug der Sorge der Uta Riek (96 F 102/13)! Und mit der
Gesetzesänderung vom 19.05.2013 ein zusätzliches auf die mit Gesetzes-änderung nun gegen den Willen der Mutter mögliche gemeinsame Sorge 96 F F 493/13.Was mir heute zugeht ist allerdings eine zweitinstanzliche Entscheidung auf Verfahren von dessen Abschluß mir in erster Instanz nichts bekannt ist. Und bei dem Wohl auch keine Formerfordernis des Anwaltszwanges zu erfüllen war. Denn ich hatte erst-instanzlich die Richterin Leichthammer in 96 F 102/13 AG Bad Homburg abgelehnt. Diese hatte sich zum Abhlehnungsantrag dienstlich geäußert. Unter 96 F 493/13 SO existieren ? das fiel mir gleich auf war aber so nicht zu beanstanden - zwei Stellungnahmen zu Ablehnungs-anträgen der abgelehnten Richterin vor, satt einer für 96 F 102/13 und einer für 96 F 493/13, dafür wurde der zum oben genannten Aktenzeichen 96 F 102/13 wohl nicht bearbeitet. Das war Sachstand. Unter 96 F 493/13 war Ablehnung auch erfolgreich. Unter dem Aktenzeichen 3 UF 109/13 OLG Frankfurt a.M. ? mein Schrieben vom 16. April für welches mir OLG-Richter REITZMANN am 22. Mai 2013
Eingang bestätigt - liegt ihnen vom OLG diese vom AG nicht beschiedene
Ablehnung vor. Damit liegt also keine rechtskräftige erstinstanzliche
Entscheidung vor. Denn erstinstanzlicher Befangenheitsantrag in deieser Sache ist unbeschieden. Erst gestern hatten diese SCHLAMPER und SCHLAMPEN vom Amtsgericht Bad Homburg wieder Post falsch zugeordnet. Schon wieder Pfusch, schon wieder bei mir. Ich behalte mir Strafanzeige wegen versuchter Rechtsbeugung ausdrücklich vor!
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)
Kann losgehen. Die StA hat es (Strafanzeige Rechtsbeugung) und das OLG auch! Und natürlich liegt denen der Sorgerechtsentzugsantrag § 1666 vor! Sicherheitshalber hab ich das Fax nochmal ausgedruckt und dem OLG Bereitgestellt (das mit den Stempeln).. Denn Bezug genommen wird auf das Fax ?Anfrage: Sachstand?!
was ist bisher passiert? ich habe versucht die wichtigsten
ereignisse aufzuschreiben. als wir uns kennenlernten hatte er gerade
eine beziehung beendet und ich auch. (s.1)
Ich pflege
?eingleisig zu fahren?, anders als Uta Riek. Zumindest sagt Ihr Anwalt
das im Verfahren 9F 104/01 KI in der Klagerwiederung (?möglicherweise
Vater des Kindes?)!
In seinem Urin hätten sie Drogen[?] gefunden. (s.2)
GELOGEN.
Siehe auch Versuch mich mittels Andreas und Micahel Herzog, Aleksandra
Roljic, M*** R***** und Opitz/Schruff mit solchen vollzupumpen.
Gutachetn Seyfired mit Blut statt Speichel DESHLAB. Das zeigt daß der
RiAG Dr. Walther ? der von mir per HMDI Dr. Christean Wagner in den
Vorruhestand befördert wurde wegen Willkür, Verweigerung - mir Infos
vorenthalten hat. Der wollet einen Erbhygiene/ Drogenbefund haben keinen
Vaterschaftstest. Der funktioniert mit Speichel.
Auch
eine aktueller Befund (Auszüge) ist NEGATIV? Frau Asfour kann es
nicht lassen mich zu Blutabnahmen Verhaften zu lassen durch
psychiarische Dieffamierung.
er aß mittags nichts mehr, obwohl ich für uns gekocht hatte. (s.3)
Sie kann nicht kochen. Ich esse stets auswärts.
er
sagte nichts bis er dann auf einmal meinte, wir würden nur sachen
unternehmen die ich machen wollte. dabei stimmte das gar nicht. nur ein
mal wollte ich zu den delfinen und walen weil ich gehört hatte
dass diese tiere auf schwangere positiv reagieren. (s.3) -
Das musste ich dann doch mal einer bekannten vorlesen diese schreib mir hierzu ein Postkarte:
flipper
ist auch wirklich hier. es gibt einen flipper-showpark. leider musste
ich aus gründen des tierschutzes auf ein gemeinsames positives
schwimmerlebnis verzichten. vielleicht auch besser so, denn es könnte ja
der fall sein, dass sich das ?nicht-schwanger? sein negativ auf flipper
auswirkt und der die grätsche macht und all die anderen schwangeren
frauen müssten wohl dann auf ihn verzichten.
es stellte sich
heraus dass er schon in der ersten minute wo das kind auf der welt ist
eine grenze ziehen wollte, so dass es ganz klar ist, das wir (max, ich
und das baby) eine einheit sind. dass niemand uns etwas wegnehmen kann
bzw. dass uns keiner reinpfuscht, also dass wir entscheiden was mit dem
baby ist und gemacht wird. (s.4)
Sorgerecht!
es ging soweit, dass er sagte, entweder ich oder deine mutter (s.5)
Sorgerecht!
Mit mir kein Reiki, keine pseudomedizinisches Sektenmedizin die Kind gefährdet. Ich lasse mich nicht als ?ARSCHLOCH? bezeichnen.
er
ging zur tür hinaus - kam aber nach fünf minuten wieder zurück mit der
begründung, er lasse sich doch nicht aus seiner eigenen wohnung
schmeissen. (s.5)
Ihre Messi-Kakerlaken-Bruchbude
(Kirchgasse 4) bevor wir zusamenzogen hätten sie sehen müssen. Ich frag
mich ja ob das ganze der Wohnraumbeschaffung gedient hat.
er
machte mir in hamburg bei einem eis einen heiratsantrag. ich hatte das
gefühl es käme nicht von herzen. es war total unromantisch, was sonst
überhaupt nicht seine art ist. (s.5)
Sorgerecht!
dann
bekam ich von meinen eltern lauter baby-sachen zum geburtstag
geschenkt. worauf max super sauer reagierte und immer mehr zu kochen
anfing. er fühlte sich persönlich angegeriffen. ? er erklärte mir er
wolle schnell ein kinderbett kaufen, bevor ihm meine mutter zuvor kommen
könnte. (s.7)
Die Mutter konnte es nicht erwarten das Kind für ihren Reiki-Zirkel zu vereinnahmen.
seine
nächste idee war, wir sollten zu einem rechtsanwalt gehen um einen
zettel über das sorgerecht für das baby aufzusetzen. ich sagte ? dass
ich so einen zettel nicht unterschreiben wollte. er stellte mir das
ultimatum entweder zu unterschreiben oder ?hier ist die tür?. (s.7)
Zettel = Sorgerechtserklärung!
er
trank einen whisky nach dem anderen und meinte ich würde ihn dazu
treiben. ? ich meinte zu ihm, ich wäre genauso fertig durch ihn und
könne keinen alkohol trinken. (s.8)
Das Bier das durch meine Bauch-Nabelschnur in den Bauchnabel des Kinde prickelt?
er schrie im auto ? dann geh doch zu deiner mutter, die weiß doch eh alles besser (s.9)
Das könnet so gefallen sein. Sorgerecht!
er war in letzter zeit häufig mit anderen mädchen in der stadt oder abends gesehen worden (s.9)
Trotz Trennung - Nachspionieren.
ich
versuchte ihn davon zu überzeugen, dass wir uns doch auf
freundschaftlicher basis weiter treffen könnten ? er antwortete nur
darauf ?ich suche mir meine freunde immer noch selber aus?. (s.9)
Katastrophe
genug für das Kind was sie angerichtet hat, ein Leben lang Elternteil
zu bleiben (schon von der Biologie her) wenn man sich nichts mehr zu
sagen hat. Erzieherisch Belange des Kindes werden diskutiert der
Rest interessiert mich nicht.
dann rief er irgendwelche mädchen an, um sich mit ihnen zu verabreden. (s.10)
Nicht aufgearbeitete Trennung?
immer ohne rücksicht auf mich, meine gefühle oder meinen zustand (s.10)
Nicht aufgearbeitete Trennung? Erinnerung: Sie hat sich schlußendlich getrennt.
ich war total erstaunt wie genau durchdacht und geplant er alles hatte. (s.11)
Da wird es eindeutig PARANOID!
ich
überlegte ob ich ihm bescheid sagen sollte nach dem ganzen stress und
der respektlosen art die er mir entgegengebracht hatte. nein,
dachte ich. 1-2 tage muss ich mich noch ausruhen. (s.12)
Als
Vater erfährt man von der Geburt des Kidnes als LETZTER. Der Streit
(Sorgerecht ? medizinische und religiöse Entscheidungen für das Kind)
war ursprünglich darüber entstanden ob ihre Mutter bei der Geburt
pseudomedizinischen Sekten-Reiki betreiben darf zum GESUNDHEITSSCHADEN
des Kindes.
er antwortete per sms ?wo ist sie? wann kann ich sie sehen?? ich war total geschockt. (s.12)
Nein, will der auch noch sein eigens Kind zu Geischt bekommen. Sowas aber auch.
er
hatte gefordert dass keiner von meiner familie in der nähe oder
sichtbar sein dürften. ? er rief (auch später immer) vom handy aus an
wenn er da war. er wollte auf keinen fall jemanden von meiner familie
sehen. (s.12)
Ich will keine Sekten-Session mit ?Reiki
Healing Music? ich will mich davon überzeugen daß das Kind lebt und es
ihm gut geht und es von denn noch nicht mit ihrem Unfug umgebracht
wurde.
er fragte mich ?ist das kind unten?? ich
antwortete ?ja? - sofort ist er zielstrebig, ohne mich eines
weiteren blickes zu würdigen runter gegangen - ich konnte noch nicht
einmal vorneweg gehen. (s.12)
ich sagte ihm telefonisch zu, dann
fiel mir aber ein, dass meine mutter am dienstag besuch hätte und ich
rief ihn wieder an um den termin abzusagen. (s.12)
Mir
hat sie gesagt das Kind hätte einen Arzttermin. Siehe Telefonnotiz. Mir
fällt dazu ein: Jemand hat das Kind verletzt. Schorfartige Verletzung am
Kopf. Hat Sie Verletzung des Kindes vorgetäuscht? Daher wollte ich von
Anfang an begleiteten Umgang. Damit ein unabhängiger Zeuge dabei ist.
an
diesem donnerstag bat ich ihn, nicht jedes mal so viel plüsch-tiere
mitzubringen, weil ich das aus erziehungstechnischen gründen als nicht
so sinnvoll ansah. (s.12)
Erziehungstechnisch. Mit einem Kind das weniger zwei Monate Alt ist.
wieder
grüßte er mich nicht, ging einfach vorbei an mir und in mein zimmer -
keinerlei achtung oder normaler umgang war von seiner seite da. (s.13)
er meinte nur, ? er würde sich nich von mir dazu zwingen lassen (!), nett zu mir ? zu sein. (s.13)
Es ist Umgang mit dem Kind nicht mit der Ex.
.. weil er schon an der tür stand (ohne anmeldung), klingelte und meinte, er wolle seine tochter tabea lara jetzt sehen. (s. 14)
Ich
habe auch zwischen dem Kindschaftsabstammungs-Verfahren in dem Sie nur
gelogen hat und der Anstrengung der nächsten Schritte
(Jugendamt/Umagngsverfahren) nochmaligen Versuch unternommen ? rein
schriftlich dokumentiert per Fax ? die Sache außergerichlich zu regeln!
zusammenfassend
ist mir aufgefallen, dass eigentlich alle dinge vor denen max solche
angst hatte dadurch eingetreten sind, dass er so eine angst davor hatte
und immer meinte mit massivem psychischen druck dagegen vorgehen zu
müssen. nur dadurch kam es eigentlich zu diesen selbstprophezeienden
erfüllungen. (s.15)
Wer das psychologsiche Phänomen der
selffulfilling prophecy nichtmal richtig schreibend ann sollte damit
nicht um sich werfen.. Es besxhreibt daß man eine Erwartungshaltung
weckt unter deren Eindruck die folgenden Ereignisse gesehen werden.
Genau die üblen VERLEUMDUNGEN und DIFFAMIEUNGNEN hier.
Maximilian Bähring
Louisenstraße 101
61348 Bad Homburg
Fax: 0 61 72 / 68 50 78
per Fax: 06172 / 405 - 235
Amtsgericht Bad Homburg
- Familiengericht -
Auf der Steinkaut 7
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
9F 434/02 UG
Bähring ./. Riek
hier: Einstweilige Anordnung
30. September 2002
Eben erhalte ich Mitteilung über Terminverlegung vom 2. zum 30. Oktober des Jahres. Da der Antrag auf einstweilige Anordnung dann bereits den fünften Monat
unbeschieden ist, und durch urlaubsbedingte Abwesenheit der RA Asfour
unnötig verzögert wird, beantrage ich hiermit, Umgangsregelung im Zuge
der Einstweiligen Anordnung ohne Anhörung auf dem Beschlusswege zu bescheiden.
Es ist Gefahr im Verzug, nämlich die Gefahr einer noch weiteren Entfremdung zwischen Vater und Tochter. Des weiteren besteht aus selbem Grunde dringendes Regelungsbedürfnis.
Sie werden im Übrigen erlauben die folgenden Feststellungen zu treffen.
? / -2-
-2-
Das Jugendamt hat sich mit Schreiben vom 26. Juni 2002 bereiterklärt die Umgänge von Vater und Tochter fürs Erste zu begleiten.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist wie gestellt zu
bescheiden. Alles andere käme einer unnötigen Verzögerung gleich,
welche der Entfremdung von Tabea und ihrem Vater weiteren Vorschub
leisten würde.
Maximilian Bähring
?Der Termin findet nicht satt?
http://diswww.mit.edu/bloom-picayune/linuxch-announce/6412
http://marc.info/?l=linux-announce&m=136163829615038
RECHTSFEHLERHAFT ENTSCHIEDEN DIE SEXISTSICHEN KORRUPTEN IDIOTEN. Seit wann ist eine überlassene Kopie eine Beschwerde? Können die mein udn dein nicht auseianderhalten im Header? Warum kostet es immer 144 Euro? Ich wette mal dabei geht es umd as ilelgale Vollstercken bei Vortäuschen falscher Tatsachen. http://take-ca.re <- klar esichtlich ist: Utae Riek hat sich nicht um den Kidnsunterahlt egkümmert. ich schon.
Mals sehen ob das diesmal - WIesbaden wegen - was wird.
WEGEN MSEXUELLEN MISSBRAUCHS SCHUTZBEFOHLENER!
Aber das schreiben Sie nicht drauf weil sie sonst nahher nicht die Unterlagen beliebiug veratuschen können (siehe OLG)!
12 Seiten Teil1/2
12 Seiten Teil 2/2
Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
Mobil: +49 (0)174 3639226
EMail: maximilian@baehring.at
http://www.maximilian.baehring.at
http://www.buvriek.baehring.at
http://www.take-ca.re
http://www.reiki-direkt.de/huessner/
http://www.nazis.dynip.name
Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
per Fax: 06172/405139 u. EMail verfahrensbeistand@uli-ames.de
in Kopie per Mail:Ulrich Ames
Wiesenstraße 16
61462 Königstein
Amtsgericht
Auf der Steinkaut 10-12
D-61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Frankfurt a.M., den 30. Juni 2013
95F 493 /13 SO (oder doch 96 F 493 /13 SO, oder gar 96 F 102 /13 (EA)SO)
elterliche Sorge (gemeinsam nach neuem 1626a BGB oder Entzug mütterlicher?)
Absage Termin und Befangenheitsantrag
Zu ihrer Terminsverlegung betreffend den Termin,
der vom 19. Juli 2013 , 10:30 Uhr ,
Ladung Anhörung/Erörterung (zu 95 F 493/13 SO) vom 13. Juni 2013, hier mit
förmlicher Zustellung eingegangen am 15. Juni 2013 (wirklicher
Zustellzeitpunkt kann nicht nachvollzogen werden weil Vermerk des Zustellers
auf dem Briefumschlag fehlt)
verlegt werden soll,
auf den 23.07.2013, 11:00 Uhr
Ladung zu (zu 95 F 493/13 SO) vom 24. Juni 2013, hier mit ordnungsgemäßer
förmlicher Zustellung eingegangen am 26. Juni 2013 13:00 Uhr
teile ich mit,
die Verfahrensgegnerin Frau Riek in Fax vom 23. Februar 2002 zitierend
(dies vor Hintergrund gütlichen Versuches außergerichtlicher Einigung
nachdem von Frau Riek das Verfahren wegen Falschangabe meiner Vaterschaft -
zwecks Vereitelung von Umgang, zudem unter Schädigung des Kindesvermögens
durch mißbräuchliche Anwendung mütterlichen Alleinsorgerechtes und zwar
wegen des mit Vaterschaft verbundenen Unterhalts-anspruches, wegen durch
mich erfolgreich erzwungene Feststellung per Abstammungsgutachten (DNA-Test)
verloren worden war (um Beiziehung der Akten 9 F 104/01 KI Amtsgericht Bad
Homburg und 3 W 174/01 Oberlandesgericht Frankfurt am Main)
» «
und füge aus vorprozessualem Ringen um Umgangsregelung aus Ende 2000
ebenfalls Zitat Frau Riek hinzu:
»VERKLAG MICH DOCH! «
und, die Kindesgroßmutter zitierend:
» ARSCHLOCH! «
Damit sie sich mal ein Bild von der Verfahrensgegnerin machen können. Aus
den Akten ersichtlich.
-1-
./-2-
-2-
Alles aus den Verfahrensakten wegen Vaterschaft und Umgang Tabea-Lara Riek
2000-2002 ersichtlich.
Hier noch mal in Gänze. Das war wohlgemerkt nachdem Sie schon das erste
Verfahren verloren hatte und vor Gericht nachweislich gelogen und falsche
Urkunden gebraucht hatte (strafbar nach § 169 und § 267 StGB)
(?Strafbar?: Ich verweise auf den § 158 StPO). Dann hat die noch gemeint
über ihren Anwalt, Zitat
?wird aufgefordert" (so überhaupt vorhandene) private medizinische
Unterlagen "offenzulegen?
BEFEHLEN zu können was ich mit meinen ärztlichen Unterlagen mache wohl AUS
RACHE für die aus Ihrer Abstammungs-Falschangabe resultierende
Zwangsbegutachtung!
-2-
./-3-
-3-
Zudem darf ich anfragen welches Aktenzeichen gemeint ist Denn ihr Schreiben
besteht aus drei zusammen-gehefteten Blättern: Ladung, Einer Bitte um
Terminverlegung seitens Verfahrensbeistand Ames vom 18. Juni 2013 und einer
Stellungnahme zu einem anderen Verfahren, 96 (in Worten: sechsundneunzig)
statt 95 (in Worten: fünfundneunzig) F 493/13 SO der RechtsanwältIN Asfour.
Ich habe hierzu eine kleine Collage gemacht.
Zudem hat das SEXISTISCHE Amtsgericht schon 2001 und -02, wohl als Rache
dafür daß ich zusammen mit dem damaligen Minister der Justiz des Landes
Hessen, Dr. Christean Wagner den Vorruhestand des verfahrens-verschlependen
Amtsrichters Dr. Walter betrieben habe, permanent Termine verlegt Wobei mein
damaliger Anwalt Dr. Finger - Staatsexamensprüfer der Juristen im OLG Bezirk
Frankfurt a.M. - trotz meines Hinweises
auf sich bietende Gelegenheit - nicht Gelegenheit genutzt hat
Verfahrensgewinn durch Säumnisurteil zu erwirken
Siehe hierzu http://buvriek.baehring.at. Wegen der erneuten
Terminverlegungsspielchen (Ames), bei denen ich Rache der Amstrichterin
nd - er steht immerhin in dem Verhältnis zu Amtsrichtern wie Ihr deren
Prüfer zu sein - von Dr. Finger unterstelle, lehne ich RiAG Faller zudem ab.
Getrennte Befangenheitsantrags-begründung wird darauf hinauslaufen daß
Richterin erneut anfängt Verfahren unsinnig in die Länge zu ziehen.
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)
Umgangsverweigerung ?weil ich das Kindswohl gefährdet sehe?.
Ist Frau Riek denn Richterin in eigener Sache? Ungefähr so wie ihr (glücklicherweise inzwischen in der Hölle schmorender Anwalt) meint den Gutachter spielen zu dürfen,
Wie Frau Riek das sieht ist unerheblich. Der Gestzgeber sieht etwas vor und ansonsten interessiert uns allenfalls noch was ein (?verklag
mich doch? ist O-Ton Tuat Brigitta Riek aus 2000 damit sich der
geineigt Leser mal ein Bild vom Tobne der ?Dame? - beim Unterhalt
fordern ist sie sich scjher werd vater des Kidnes ist, beim gewähren von
Umgangsrechten gibt sie dann ?Mehrverkehr? zu) Gericht entscheidet.
Immerhin hat Uta Riek die Abstammung des Kindes dahingehend ?unterdrückt? (§169 StGB, § 267 StGB) daß
ich rechtlich nicht als Vater meines eigenen Kidnes galt wodurch ich 1
Jahr und 2 Monate an Umagng bereits dadurch verlor da ich klagen musste
um einen gerichtlichen Vaterscaftstest gegen den Willen der Kindesmutter
durchzusetzen.
Wobei das Gericht gepennt hat!
http://www.take-ca.re/bv.htm
Erwarten sie von mir bloß keine Rücksichtnahme mehr.
Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
Mobil: +49 (0)174 3639226
EMail: maximilian@baehring.at
http://www.maximilian.baehring.at
http://www.buvriek.baehring.at
http://www.take-ca.re
http://www.reiki-direkt.de/huessner/
http://www.nazis.dynip.name
Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
vorab per Fax: 069/1367-2100, 06172/120-189
persönlich zugestellt / Kopie GStA 3 Zs 1795/08
Staatsanwaltschaft
Konrad-Adenauer-Strae 20
D-60313 Frankfurt a.M
Frankfurt a.M., den 03. Juli 2013
FLUCHTGEFAHR / VERDUNKLUNGSGEFAHR - Strafanzeige wegen des dringenden
Verdachtes gemeinschaftlich begangener MORDVERSUCH / FREIHEITSBERAUBUNG
durch Uta Riek und Dagmar Asfour, beide Bad Homburg v.d. Höhe
Sowohl Dagmar Asfour als auch Uta Riek war bekannt daß ich bis zum Eintritt
des Todes hungers-treiken würde wenn man mich erneut willkürlich
psychiatrisch interniern würde. Das ist aktenkundig. Ich kann das nachweisen
denn Dagmar Asfour hat versucht Verafhrenspflegerin im
Unterbringungsverafhren zu werden.
Anscheinend finden die das in den BDSM-Zirkeln (
http://www.xtravacanza.de ) - in denen Stefan Mojschewitsch, der Ex von Frau
Riek, der mysteriös ums Leben kam - genauso verkehrte wie Dagmar Asfours
Studienkollege Rechtsanwalt K.C. Schramm - (der brachte so eine Gespielin
mal mit in die Bar Cento). Letzterer - und da schließt sich der Kreis
vertrat eine Frau Abraham gegen meine Eltern im Verfahren um
unser Haus Kappesgasse Bad Homburg Ober-Erlenbach, das war die Sache mit der
Bürger-initiative gegen eine ?Klärschlammtrockungsanlange? aus der später
die Parte ?Freie Homburger Wähler? hervorging, unser Anwalt - welcher das
Verfahren in den Sand setzte - war der Vater der Freundin Isabel Fritzel der
festen Freundin Kerstin Fette meines Freundes Florian Bruckmaier. Damals
wurden ?weiche? Drogen bei den Freunden der Schwester von Kerstin Fette (das
dürfte der Jahrgang von Chris Knak sein) dem Freundeskreis von Fitz Ducreay
beschafft.
-1-
./-2-
-2-
Wahrscheinlich wollte die REIKI-Sekte Geld aus der Pflegeversicherung
einstreichen wie schon bei der angeblichen Großmutter der Frau Riek die mich
an eine irre Stalkerin aus meinen Zivilidienstzeiten in der
Klink Dr. Baumstark erinnert hat. Befragen Sie Frau Riek mal wegen des ?Oma
badens?!
Und jetzt achten Sie genau auf den Tonfall:
Ich BEFEHLE zudem Frau Asfour unverzüglich und unter Beugehaft AUFZUFORDERn
die Drogenbefunde ihrer Mandantschaft des Dominikaners ?Fitz Ducrey? den Sie
im Sorgerechtsverfahren um dessen Tochter vertreten hat - ungefähr zum
gleichen Zeitraum wie Uta Riek - offenzulegen!
Da die Beschuldigten Beweise vernichten könnten - wie dies möglicherweise
beim - möglicherweise absichtlich gelegten Brand in (damals auch noch
Boutros) - Asfours Kanzlei Anfang 2003 versucht worden war empfehle ich
dringendst U-Haft.
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)
PS: Weitere Infos zu den BDSM-Zirkeln / den Vorgängen um die Domain
xtravacanza.de
http://intxxx.dynip.name (Backup http://take-ca.re/intxxx.htm)
Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
Mobil: +49 (0)174 3639226
EMail: maximilian@baehring.at
http://www.maximilian.baehring.at
http://www.buvriek.baehring.at
http://www.take-ca.re
http://www.reiki-direkt.de/huessner/
http://www.nazis.dynip.name
Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
Fax: 069/1367-2976
Oberlandesgericht Farnkfurt a.M.
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M
Frankfurt a.M., den 01. Juli 2013
20 W 189/13 OLG Frankfurt a.M.
Steht
irgendwo auf meiner Eingabe vom 20. Juni irgendwas von ?Beschwerde??
Eine Beschwerde (was soll das sein) liegt gar nicht vor. Schlamperei!
RECHTSMITTEL gegen ein erstinstanzliches Urteil SIND deshalb NICHT
EINGELEGT weil kein rechtskräftiges solches vorliegt SONDERN
BEFANGENHEITSANTRAG IST GESTELLT Anzuwendendes Recht ist ?§45 ZPO
Entscheidung über das Ablehnungsgesuch?. ES LIEGT KEIN LG URTEIL VOR !!!
WEIL KEIN rechtskräftiges AG URTEIL VORLIEGT VERDAMMT NOCHMAL!
Ich könnte sie auch gar nicht selbst einreichen weil am OLG Anwaltszwang herrscht.
In
Familienrechtssachen (Abstammung/Umgang) gibt es nur zwei Insatnzen.
Das übrigen schon seit 1998. Der einzige der das nicht mitbekommen
hat ist der Prüfer der Juristen im Staastexamen
Dr. Jur Peter Finger.
mit
Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht. Das lässt tief blicken was
Qualität juristischen Personals angeht. Ich habe dessen eklatante Fehler
(verwechselt § 53 BRAO und BRA-G-O, verwechselt § 1711 und 1684 BGB)
unter
http://buvriek.baehring.at
zusammengefasst.
Da vorher schon sein ein Bremser, der Anwalt und Notar Perpelitz
ebenfalls eine Verfahrens-verzögerung nach der anderen eingebaut hat,
wie mir der Verfasser des Handbuches der Anwaltshaftung (Her-ausgegeben
vom BUNDESGERICHTSHOFRICHTER und Mitarbeiter des
Bundesminsiteriums der Justiz Dr. Horst. Zugehör) Dr. O. Sieg bestätigt
hat, der es folglich wissen muß, ebenso Rechtsanwalt C.J. Exner, nehme
ich keine kontraproduktiven Anwälte mehr. Das Vertrauen in den
juristischen Berufsstand ist endgültig dahin.
Sie versuchen sich
erneut für das zwangsweise vorführen der Uta Brigitta Riek zum
Abstammungstest zu rächen. Urteil hierbei ist die 3 WF 174/01 OLG FFM.
Sie beugen das Recht und ich werde sie hierfür zu Verantwortung ziehen.
Umd das zu realisieren habe ich nach Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz
Verfassungsnotstand ausgerufen.
Es gab 1998 ein Kindschafrsrechtsreformgesetz. Und es gab 2001 eine ZPO-Reform. Das wars, sie ?Schläfer?!
Das
bedeutet Krieg spätestens ab 2006. Der Gesetzgeber war ergo 2009 längst
nicht mehr beschlussfähig womit ihr beschissenes FamFG allenfalls als
Grillanzünder dient. Einen Richter Cuntz gibt es laut
Geschäfts-verteilungsplan nicht ? nur einen korruptes Politik von den
Grünen namens CUN-I-TZ der seinem Parteifreund KORWISI aus Bad Homburg
einen Gefallen tut und Kritiker willkürinhaftieren lässt wie in den KZs
der Nazis°!
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)
~~~
Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
Mobil: +49 (0)174 3639226
EMail: maximilian@baehring.at
http://www.maximilian.baehring.at
http://www.buvriek.baehring.at
http://www.take-ca.re
http://www.reiki-direkt.de/huessner/
http://www.nazis.dynip.name
Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
per Fax: 069 / 1367-2025, 069 / 1367-2100
Amtsanswaltschaft
Battonstraße 40-42
D-60311 Frankfurt a.M.
via
Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M.
Konrad-Adenauer-Straße 20
D-60313 Frankfurt am Main
Frankfurt a.M., den 22. Mai 2013
359 Js 21186/13 A(m)A(rsch) Frankfurt am Main!
Fräun Schieler!
Ich
habe mich umfassendst zur Sache geäßuert und zwar nachvollziehbar
schriftlich, zu der Sache bei der Staatsnawaltaschaft,
Konrad-Adenauer-Starße 20, 60313 Frankfurt am Main, dort sind die
Vorgänge meist mit Vermerk auf das Verafhren 3 Zs 1795/08 beim
Generalstaatsanwalt Frankfurt a.M. versehen. Neben der Beschwerde in der
Sache, für die ich hiermit in Klageerzwingung gehe, werde ich
auch alles daran setzen ein Disziplinarverfahren gegen sie einzuleiten.
So dämlich kann man doch wirklich nicht sein, daß man die in gleicher
Sache wegen Zeugenbeeinflussung durch Folter (§ 343 StGB)
strafangezeigten Polizeibeamten am Besten vom 1. oder 5. Revier oder
denen aus Bad Homburg, die in der Sache ebenfalls wegen übelster Willkür
als Beschuldigte involviert sind Ermittlungen überträgt.
Befragungen
mache ich ? aus gemachten Erfahrungen - nur im Beisein von Presse und
unabhängigen Beobachtern von EU, UN und/oder OSZE mit.
SIND SIE
VOLLKOMMEN ÜBERGESCHNAPTT DASS SIE MEINEN ICH SAGE DEN STRAFTÄTERN NOCH
WO DIE EBSCHULDIGTEN DIE RESTLICHEN BEWEISMITTEL VORFINDEN UM DIESE AUCH
NOCH VERNICHTEN ZU KÖNNEN?
SOLL ICH IHNEN MAL DEN ZSUTAND VON
BEWEISMITTELN ZEIGEN DIE VORHER GLATT WIE GEBÜGLT HINEIN, NACHHER
ZERKNÜLLT AUS DEM 1. POLIZEIREVIER WIEDER HERAUSGEGEBEN WURDEN OHNE
IRGENDWELCHE ERMITTLUNGEN AZUSTRENGEN.
DIESE BEWEISMITETLVERNICHTER WOLLEN SIE ERMITELN LASSEN? SIND SIE NOCH BEI TROST?
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)
~~~
Was die Amtsrichter Cun_tz und Buchtsab angeht!
FamFG
§ 6 Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen
(1)
Für die Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen gelten die §§
41 bis 49 der Zivilprozessordnung entsprechend. Ausgeschlossen ist auch,
wer bei einem vorausgegangenen Verwaltungsverfahren mitgewirkt hat.
(2)
Der Beschluss, durch den das Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt
wird, ist mit der sofortigen Beschwerde in entsprechender Anwendung der
§§ 567 bis 572 der Zivilprozessordnung anfechtbar.
Genau wie im
Zivilprozess wird erst wenn ein Ablehnungsgesuch erfolglos beschieden
worden ist Beschwerde eingelegt. Hierzu muss Gerichtsbeschluß aus dem
Ablehnungs-antrag die getrennt von diesem Antrag erfolgende
Ablehnungsbegründung vorliegen.
§ 275 Verfahrensfähigkeit
In Betreuungssachen ist der Betroffene ohne Rücksicht auf seine Geschäftsfähigkeit verfahrensfähig.
§ 316 Verfahrensfähigkeit
In Unterbringungssachen ist der Betroffene ohne Rücksicht auf seine Geschäftsfähigkeit verfahrensfähig.
§ 283 Vorführung zur Untersuchung
(1)
Das Gericht kann anordnen, dass der Betroffene zur Vorbereitung eines
Gutachtens untersucht und durch die zuständige Behörde zu einer
Untersuchung vorgeführt wird. Der Betroffene soll VORHER persönlich
angehört werden.
§ 284 Unterbringung zur Begutachtung
(1) Das
Gericht kann nach Anhörung eines Sachverständigen beschließen, dass der
Betroffene auf bestimmte Dauer untergebracht und beobachtet wird, soweit
dies zur Vorbereitung des Gutachtens erforderlich ist. Der Betroffene
ist VORHER persönlich anzuhören.
Unterbringung ohne Anhörung ist Verletzung des Rechtes auf richterliches Gehör
(Artikel 103 GG)
Und jetzt machen Sie PFEIFENANZÜNDER aus diesem FamFG oder
organisieren Sie hilfs-/ersatzweise eine Gesetzbuchverbrennung!
~~~
Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
Mobil: +49 (0)174 3639226
EMail: maximilian@baehring.at
http://www.maximilian.baehring.at
http://www.buvriek.baehring.at
http://www.take-ca.re
http://www.reiki-direkt.de/huessner/
http://www.nazis.dynip.name
Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
Fax: 069/1367-8468
Amtsgericht Frankfurt am Main
Gerichtsstraße 2b
D-60313 Frankfurt a.M
via
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M.
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M
Frankfurt a.M., den 04. Juli 2013
Ich
hatte am 02. Juli 2013 Schreiben eines RiAG Bauer datiert auf den
27.Juni 2013 hinsichtlich eingestelltem Verfahren vom 06. Juni
2013 erhalten und wollte Wissen ob er das eingestellte Unterbringungs-
(48 XIV 495/13L) und Betreuungsverfahren (48 XVII BAE 1255/13)
verwechselt. Denn beim Betreuungsverfahren liegt mir kein Endentscheid
vor. Ich hatte deshalb um nochmalige Zusendung dieser Unterlagen
gebeten.
Daraufhin erhalte ich heute Schreiben der StA zum Verfahren ?psychiatrische? Verlemdung durch Riek/Asfour!
Genau
wie mir gestern das Amtsgericht Bad Homburg zum zwoten male ein Doppel
eines Schreibens zustellt in dem es um die Unpässlichkeit eines
Ulrich Ames für Verfahrenspflegschaft geht, in einem
Sorgerechts-verfahren in dem Frau Asfour involviert ist ebenso wie Frau
Riek; was soll ich denn damit?
Außerdem stellt mir die
Staatsanwaltschaft wegen Freiheitsberaubung für den Zeitraum ?0.0.2008?
Einstellung einer Anzeige vom 31. Mai 2013 ? aus der Willkürhaft heraus
gefaxt - zu. Aktenzeichen ist 3540 UJs 410641/13 StA FFM.
Ist mit /08 das erstinstanzliche Verfahren zu 3 Zs 1795/08 GStA OLG FFM gemeint?
?3540 Js 219084/07 (nicht etwa aus 08, ?schallersche Rechtschreibschwäche??)
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)
~~~
Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
Mobil: +49 (0)174 3639226
EMail: maximilian@baehring.at
http://www.maximilian.baehring.at
http://www.buvriek.baehring.at
http://www.take-ca.re
http://www.reiki-direkt.de/huessner/
http://www.nazis.dynip.name
Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
Fax: 069/1367-8468
Amtsgericht Frankfurt am Main
Gerichtsstraße 2b
D-60313 Frankfurt a.M
via
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M.
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M
Frankfurt a.M., den 04. Juli 2013
(mir zustehender Rechtsbehelf des) Klageerzwingungsverfahrens § 172 StPO
Strafanzeige wegen Rechtsbeugung / Dienstaufsichtsbeschwerde
OberSTaatsAnwalt Grimm / AmtsanwAeltin Schieler
Ich
habe mit Faxschreiben des 22. Mai 2013, Amtsanwaltschaft ?Fräun
Schieler?, mitgeteilt daß ich mit korrupten hessischen Polizeibeamten
nicht kooperiere. Immerhin hat man mir seitens derselben mehrfach
verweigert Strafanzeige entgegenzunehmen. Sollen die gegen sich selbst
ermitteln? Genau diese Bedenken hatte ich mitgeteilt. Frau Schieler
sowie Ihnen in Kopie jeweils per Fax. Meinen Faxbeleg überlasse ich
Ihnen umseitig in Kopie.
Daraufhin hat man mich zwo Woche lang
ohne GÜLTIGE Gerichtsentscheidung inhaftiert um mich eiunzuschüchtern,
Entscheidung traf der Richter ?Cuntz? den ich bereits wegen solch
rechtsbeug-erischen willkürklichen Verhaltens (Entscheid über eigene
Ablehnung/Befangenheit) angezeigt hatte.
Die nicht
Kooperationsbereitschaft seitens der Ermittlungsbehörden gipfelte am 16.
November 2011 darin daß Amtsgerichtspräsident Schmitt weigerte
gemäß § 158 StPO Strafanzeige via Rechtsantragstelle ? zur
Niederschrift - entgegenzunehmen. Allein die Pforte des OLG/GStA nahm
dann nebenstehend eingescannten Zettel entgegen (Kopie eines Auszuges
der StPO mit dem 158) auf welchem
ich Ereignis dokumentierte und schriftlich Anzeige wegen Rechtsbeugung erstattete.
Notiert sind zudem mit Vermerk Verwaltung
auf meiner Kopie die Namen Plagnitz, Fischer, Kasula.
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)
MAN REICHE MIR EIN SCHWERT!
https://de.wikipedia.org/wiki/Salomo
Grund
für die Kriegserklärung: Kirche/Papst maßen sich an die Herrschaft über
Dinge zu übernehmen die sie nicht beherrschen können (extrahieren der Gene des biologsichen Vaters
zugunsten der wechselnden Liebschaften von /Nutti). Sie wollen die
Freiheit des einzelnen - und damit die Freiheltich demokratische
Grundordnung beseitigen. Denn wer von einem Gott gelenkt wird wie eine Marionette der ist ein freier Mensch und Wähler in einer Demokartie
mehr. Streng Gläubige sind also Feinde der Freiheit und Demokratie.
Ebenso geht es die Kirche nichts an ob ich beim betrachten von Playboy
oder Penthouse ?unreine Gedanken? habe oder nicht. Der Eingriff in die
Denkfreiheit ist ein Verbrechen an Staat und Demokratie.
Und
alles damit sie weiter an Adoptionsvermittlung aus der dritten Welt
verdienen können! Und am Versuch einer MENSCHENZUCHT! (siehe Erbadel und
?Genetik-Erfinder? Mönch Mendel)
Ich habe - ähnlich
Heinrich des VIII von England aus tiefster überzeugung mit der Kirche
gebrochen. Meine Kriegserklärung richtet sich um den Umstand daß die
NATUR in Fragen von Abstammung niemals irren kann, die Kirche und das aus ihr abgelietet staaatliche Abstammunsgrecht dies aber sehr wohl tun.
http://kriegserklaerung.urlto.name
( http://anschlag215.tumblr.com/post/54411563378/das-gehort-noch-urschriftlich-sagt-man-glaube )
~~~
Quellen:
http://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/froeschle/downloads/skripte/pdfs/famrii08.pdf
Bildquellen:
http://ratgeber-vaterschaftstest.de/uploads/pics/web-3_01.jpg
http://diepresse.com/images/uploads/5/d/b/1426907/30052F0A-7971-40A5-B0B3-2A29B08F8A46_v0_h.jpg
http://spinoff.comicbookresources.com/wp-content/uploads/2012/12/highlander.jpg
http://images.zeno.org/Kunstwerke/I/big/1320010a.jpg
http://www.musik-in-dresden.de/files/Image/Kreidekreis-0677.jpg
weiterlesen:
http://www.bibleserver.com/text/EU/1.K%C3%B6nige3,16-28
Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
Mobil: +49 (0)174 3639226
EMail: maximilian@baehring.at
http://www.maximilian.baehring.at
http://www.buvriek.baehring.at
http://www.take-ca.re
http://www.reiki-direkt.de/huessner/
http://www.nazis.dynip.name
Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
AUSSCHLIEßLICH PER FAX: +49 / (0)6172 / 405-139
Amtsgericht
-Familiengericht-
Auf der Steinkaut 10 / 12
?
D-61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Frankfurt a.M., den 17. Juli 2013
95 F 493/13 SO (gemeinsame/Entzug mütterlicher?)
Sorge Tabea-Lara Riek, geboren 19. 09. 2000
hier: Stellungnahme Ablehnungsantrag Befangenheit
zu SPÄTESTMÖGLICHEM ZEITPUNKT
ich verweise auf die ewigen Terminsverlegungen im letzten Verfahren insbesondere unter
Missachtung der Pflicht zur Vertreterbestellung der gegnerischen Anwälte (§ 53 BRAO) und
sich hieraus ergebender
Möglichkeit auf ein Säumnisurteil
welche die RA Dr. jur. Peter Finger (unter Parteiverrat § 356 StGB) mit den RAen Asfour
ganz offensichtlich ausgeklüngelt hatte. Aufschlußreich hierzu vorprozessualer Schriftverkehr!
Weitere Informationen unter:
http://www.buvriek.baehring.at
Ich
unterstelle Verfahrensbeteiligten und dem Gericht genau solch
verfahrensverschleppendes Vorgehen wiederholen zu wollen. Immerhin
war mein verfahrenseinleitendes Fax vom 13.
Februar 2012 (das mit ?Sekten-Info NRW?) in den aktuellen Sorgerechtsverfahren angeblich
nicht auffindbar!
Es
hätte klängst Versäumnisurteil vorliegen müssen aufgrund des mir nicht
anzulastenden Nichterscheinens des Verfahrensbeistandes. Auf Meinungen
eines Jugendamtes dessen
Mitarbeiter samt und sämtlich selbst strafangezeigt sind können wir zudem verzichten.
Zu Protokoll (§ 158 StPO):
Ich erstatte Strafanzeige wegen des Verdachtes der Rechtsbeugung § 339 StGB.
Ich beantrage Versäumnisurteil zu meinen Gunsten!
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)
Es ist ja nicht etwa so, daß man das nicht geahnt hätte ?
http://take-ca.re/ug.htm
? was zu beweisen war.
Aus außerehelicher eheähnlicher Lebenspartnerschaft geht ein gemeinsames Kind hervor. Kindes-mutter ist Mitglied einer pseudomedizinischen Sekte (?Reiki?) der Großmutter die ?Heilen durch Hand-auflegen? betreibt. (http://reiki-direkt.de/huessner/ oder http://take-ca.re/huessner/) Vater will nicht daß das Kind im Sinne der Sekte erzogen wird. Mutter verweigert Sorgerechtserklärung für das Kind abzugeben um Vater daran zu hindern Religion oder schulmedizinische Behandlung für das Kind durchzusetzen. Daraufhin erfolgt aufgrund dieses Vertrauensbruches Trennung.
Nach der Geburt will der Vater Umgang mit seinem Kind haben, es also besuchen oder daß es ihn besucht! Um das zu verhindern gibt die Mutter an er sei gar nicht Vater des eigenen Kindes, wohl-gemerkt nachdem sie ihn vorher urkundlich beim Jugendamt als Vater angegeben hat um Unterhalt kassieren zu können. (Den hätte der Vater vermeiden können wenn es zu einer sogenannten Residenzlösung gekommen wäre, also bei vollem Sorg- und Umgangsrecht des Vaters das Kind zwischen den Elternteilen ?gependelt? wäre, beispielsweise jede gerade Woche bei Papa, jede ungerade Woche bei Mama). Hierfür hat der Vater sogar noch jahrelang große Wohnung vorgehalten während er Gerichtsentscheidungen abwarten mußte. Da so zudem identischer finanzieller Erziehungsaufwand für beide Elternteile entsteht wäre Unterhaltspflicht weggefallen.
Resultat der Familienpolitik unsrer ReGIERung
Frau verweigert Umgang (das sind Besuche vom Kind
bei seinem Vater), sucht sich neuen Kerl, der bekommt das Umgangsrecht
anstatt des Vaters. Der Vater bekommt dann auch kein Sorgerecht.
Grund: Man hat das SOZIAL-FAMILIÄRE VERHÄLTNIS zwischen Kind und
Bezugspersonen eingeführt. Damit bekommen alle (auch die kurzlebigen)
Bettgeschichten der Mutter wenn diese nichts dagegen hat von rechts
wegen Umgangsbefugnisse mit dem Kind.
Der muß sich, nach der Neuregelung des § 1626a BGB anders als die Frau, ? Wohlverhalten - wenn er das Sorgerecht haben will. Hat
diese ? beispielsweise als Alkoholikerin beim Stillen die ?Titte voll
Hardenberg? oder schädigt das Kind ? dann gilt kein Kindeswohlvorbehalt,
keine Kindeswohlprüfung, dann muß ein Verfahren zur Aberkennung des
Sorgerechtes eingeleitet werden § 1666 BGB.
Ungleichbehandlung aus Gründen des Geschlechtes vor dem Gesetz! Menschenrecht!
gedacht war: Geht die Frau fremd dann soll der Ehemann ? auch wenn er nicht leiblicher/biologischer/
genetischer, kurz: der ? Vater eines Kindes ist dieses großziehen. Damit sollte
eine bestehende Ehe (mit Familie also Kindern) geschützt werden. Der
Ehemann sollte finanziell für das Fremdgehen seiner Frau haften. Geht
allerdings der Ehemann fremd so hat er für seinen eigenen Fehltritt zu
haften, denn da gelten so lustige Regelungen wie Vaterschaftsvermutung
beim Unterhalt.
seit Alice Schwarzer & Consorten wird das munter missbraucht:
Dem Mann sollte auch dann nicht zustehen die
Frau zur Abtreibung zu bewegen wenn Sie einen Bastard aus einem
außerehelichen Verhältnis zur Welt bringen wollte und den leiblichen
Vater verschwieg.
Pornografie und Prostitution sollten verboten werden damit allein die Frau über die Triebbefriedigung von Männern entscheidet.
Die katholische Kirche wollte ihren Gläubigen sogar vorschreiben an was
sie zu denken hatten oder nicht (sogenannte unreine, unkeusche Gedanken
als Beichtgrund).
Die Kriegserklärung des einen Deutschlands bedarf keines Einverstädnisses mit dem anderen!
http://www.zeit.de/2001/02/200102_entscheiden_aus..xml
http://take-ca.re/20120414-pet-a-17-99-1030-021771.pdf
(oder, alternativer Download)
http://s14.directupload.net/file/d/3476/br55zlka_pdf.htm
http://take-ca.re/20120415-pet-a-17-99-1030-021771-Finger-1626a.pdf
(oder, alternativer Download)
http://s7.directupload.net/file/d/3476/drvu23sw_pdf.htm
http://take-ca.re/takecare.pdf (oder, alterantiver Download)
http://s7.directupload.net/file/d/3476/z28s8mbx_pdf.htm
http://take-ca.re/nazisrtf2.pdf (oder, alterantiver Download)
http://s14.directupload.net/file/d/3476/kofwwvte_pdf.htm
oder
http://rapidshare.com/share/D7719098E87FA88E6350DAE60CB3810B
Das Bild das dem Kind vermittelt werden soll damit das Verhältnis von Vater zu Tochter derm Reiki der Großmutter und der neuen Beziehung der Mutter nicht im Wege steht ist: ?Das ist der gefährliche IRRE!? SCHÄMT EUCH. Ein Motiv für den Mordversuch ist vorhanden und sie können gerne mal eine Textanalyse von Briefen ans Gericht vor- und nach dem Erwürgeversuch machen falls Zweifel an der Ursache von eventuellen neurologischen Ausfällen bestehen sollten - ich hab ja genug Schriftwechsel mit denen vom gericht gehabt seit ich mich gegen mene Ex zur Wehr setzen muß. Sorgerecht bedeutet: zu meinen Bedingungen und nicht wie im Hanibal Zoo!
TÄTERINNEN! Was ist verdammt nochmal mit den Täterinnen
wie der Geschäftsführererin der Klinik Dr. Baumstark die das Mißhandeln
von Schutzbefohlenen aller Vorausssicht nach jehrelang durch das
behidnern von Ermittlungen gedeckt haben oder Oberbürgermeisterin Ursula
Jungherr die im Verwakltungsrat diese Ladens saß?
http://dejure.org/gesetze/StGB/174b.html
Oder
Dagmar Asfour und Uta Riek, die meinen Großmütter wie Jutta Riek
könnetn Kindern per REIKI einreden sie hätten das nicht zum Körper
passende Geschlecht?
http://dejure.org/gesetze/StGB/176a.html
(2)
Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1
und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn
3. DIE TÄTERIN das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren
Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen
oder seelischen Entwicklung bringt.
http://intxxx.dynip.name (oder)
http://take-ca.re/intxxx.htm
http://www.tvinfo.de/fernsehprogramm/219670794_splice-das_genexperiment/bilder
http://www.dieaerzte.de/akkorde/schwanz.txt
LOeCHrig IM KOPF?
Ist Schramm jetzt Richterin oder Justizangestellte?
Das ist aber mal wieder feministsich emanzipatorisch richtig druchgegendert! Die Volksverhetzung!
von mir zynischerweise als ?Blutbad? bezeichnete Blutentnahme statt Speichelprobe.
Schon wieder nur gelogen! Oben Beurteilung nach Aktenlage durch das Jobcenter, unten Beurteilung aufgrund Begutachtung!
Zuletzt versuchte Uta Rieks Anwältin Dagamar Asfour eine Betreuung über mich zu errichten.
? ach wie gut daß niemand weiß ?
http://sch-einesystem.tumblr.com/post/70577650554
http://anschlag215.tumblr.com/post/72971420324
27.01.2014, 11:25 Uhr - Soll wohl eine Eingangsbestätigung darstellen.
Received: from mx1.icc-cpi.int (mx1.icc-cpi.int [212.67.184.120])
by zuerich.dynip.name (8.12.11/8.12.11) with ESMTP id s0RAP1OO013340
for
Soeben, 30. Januar 2014 erreicht mich Beschluss vom 23.
ausgefertigt am 29. Januar 2014 und versehen mit Anschreiben vom 27.
Januar 2014 zu zu diesem Zeitpunkt nicht vorhandener Aus-fertigung
desselben ? wie geht denn das? Zudem im wiederverschlossenen
(Tesa) Briefumschlag?
Trotz meherer nicht beschiedener
Ablehnungsgesuche und vorliegender Strafaneigen gegen Sie entscheidet
die SEXISTIN und RASSISTIN Amtsrichterin Koerner einfach weiter. (Als
Rassismus ist
hier die Benachteiligung aufgrund eines
anhaltenden biologischen Merkmals ? unterstellte geistige
Behinderung ? gemeint, Definition nach Duden online.)
Sie will die Notwehr gegen das zusammengeschlagen werden verbieten.
Wenn
keine Einigung erzielt werden kann über die Inhalt der Erziehung eines
Kindes ist immer die mütterliche Meinung maßgeblich, weil das weder
gegen die Gleichberechtigung des Vaters verstößt.
Zudem führt Sie
treffend aus daß das Kind frühestens mit 14 angehört werden kann. Sie
hat es im Verfahren aber angehört. Es ist gelogen daß am 25. Oktober
2013 eine Anhörung stattgefunden hat. Diese Anhörung bezog sich ? so
wurde ich informiert - auf das von mir angestrengte Betreuungs-verfahren
gegen Uta Riek. Ich zitiere mal aus Seite 2 des Beschlusses.
Kindesmutter
sei ?gemeingefährlich?. Er beantragt ihre Einweisung und Erstellung
eines psychiatrischen Gutatchtens, weil Sie Reiki praktiziereN!
Die Richterin ist zu dämlich Korruptionsvorwürfe gegen die Stadt Bad Homburg ?Klärschlamm? vom Verfahrensinhalt zu trennen.
ICH
HABE AUFGRUND DERERFAHRUNGEN AUS 200-2002 VON ANFANG AN ERWARTET DASS
IN DIESEM KORRUPTEN EMANZIPATRORSICHEN FEMINSITINNEN STAAT RECHTLICHE
KLÄRUNG DER ANGELEGENHEIT UNMÖGLICH IST ? ICH ÜBERLEGE DIE SACHE IN
SELBSJUSTIZ ZU KLÄREN -NOTFALLS GEWALTSAM
http://central.banktunnel.eu/fahndung.pdf - http://take-ca.re/fahndung.pdf
~~~
Europäisches Gericht: Sorgerechtssituation unverheirateter Väter in
Deutschland ist ein Menschenrechtsverstoß!
Bundesverfassungericht im Januar 2003: Bundestag muß das Gesetz § 1626a BGB bis Jahresende 2003 ändern.
Deutscher Bundestag ? Macht bis 2013 also 10 Jahre lang nichts! ?Was
interessiert uns die Verfassung, das GG?
19. Mai 2013: Gesetz wird verschlimmbessert. Als Un-verheirateter Vater
bekommt
man nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht für sein Kind sondern
wie bisher nur wenn die Mutter sich nicht querstellt sogenannter
?Kindeswohlvorbehalt?!
05. Februar 2014, 21:37 Uhr - Psychoterror und Folter!
http://www.openstreetmap.org/#map=19/50.11539/8.69397
Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
Mobil: +49 (0)174 3639226
EMail: maximilian@baehring.at
http://www.maximilian.baehring.at
http://www.buvriek.baehring.at
http://www.reiki.dynip.name
http://www.huessner.dynip.name
http://www.dynip.name
http://www.nazis.dynip.name
Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 60316 Frankfurt a.M.
vorab per Fax: +49 / (0)69/ 28 24 87
Herrn
Rechstanwalt
Stefan Bonn
Schillerstraße 28
D-60313 Frankfurt a.M.
Frankfurt a.M., den 07. Februar 2014
501 Ujs 41527/14 Staatsanwaltschaft Gießen
möglicherweise (des Ortes wegen) zusammenhängend mit
5/04 KLs 225496/13 (42/13) Landgericht Frankfurt a.M.
Sehr geeehrter Herr Bonn,
in
obig vorbezeichneter Angelegenheit hatten Sie mir anläßlich meines
Anrufes eben mitgeteilt nach Gießen geschrieben zu haben und sich zu
melden sobald sie von dort Antwort bekämen.
Ich habe Sie nur
bevollmächtigt weil ich ? ich habe sonst mit Gießen nichts zu tun -
Zusammenhang mit der zweitgenannten Sache in der Sie mich 2013 vertreten
hatten vermute.
Sie haben zudem Ihrer Auffassung nachdrücklichst
Ausdruck verliehen wonach Sie in der anderen vorgenannten Sache keine
der vollständigkeit halber zu den akten gehördende Korrespondenz
zugeleitet bekommen wollen und daß Sie dies so wörtlich als
?Belästigung? empfänden.
Auch ich habe was gegen ?Spam?. Verklagen Sie die Spam-Mafia
http://www.riEk-direkt.de
nicht zu verwechseln mit http://www.reiki-direkt.de/huessner/
(oder, alternativ) http://www.take-ca.re/huessner/
doch bitte!
Mit freundlichem Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)
P.S.:
Weil mein Internetanschluß gehackt wurde und meine Faxe über den
Computer - also das Internet - versendet werden sende ich ? um
sicherzuegehn daß ein Schreiben auch wirklich ankommt ? diese nochmals
urschriftlich per Post (oft auchals Einschreiben) oder werfe es gar
persönlich ein. Aufgrund der Polizeibrutalität sende ich alles einmal
vorab per Email, weil man in diesem Lande ja nicht mehr sicher ist, ob
man lebend bis zum nächsten Briefkasten durchkommt.
http://tabea-lara.tumblr.com , http://wuergerjagd.tumblr.com ,
http://sch-einesystem.tumblr.com , http://anschlag215.tumblr.com
Warum - unter Veretung aller journalistischen Regeln - nicht anonymisiert?
Nun, alle Staatsgewalt hat versagt.
Sei es die Legisative, der Gesetzgeber, der 10 Jahre lang den § 1626a BGB nicht menschenrechtskonform geändert hat (wobei übrigens auch die aktuelle Fassung nicht menschenrechtskonform sein dürfte).
Sei es die Exkutive (Polizei und Jugendamt) die sich einfach weigerte richterliche Anordnungen gegen die Mutter durchzusetzen.
Seit es die Judikative, das Gericht, weches den Erfolg des Verfahrens
schon allein dadurch verhindert hat es aufs unglaublichste in die Länge
zu ziehen und an Erfolg des Verfahrens den wirtschaftlichen Ruin des
Klägers durch die Verleumdungen als Voruaussetzung zu binden.
Wo
alle Staatsgewalt versagt, da bleibt nur noch die Öffentlichkeit, die
Medien, die Presse, Und diese benötigen - wenn sie Angst haben müssen
direkt in Kontakt zu treten wegen Abhömaßnahmen des Staates (?antifiskalische Bürgerkriegs'erklärung zuletzt schriftlich vom 14./15. April 2012 in Petition Pet-A-17-99-1030-021771 beim deutschen Bundestag -
Nachvollziehbarkeit bei der Nennung von Quellen und Zeugen, sonst
produzieren sie neue ?smoked but not inhalated? Verfahren nach dem
Modell Tauss/Volkerts/Kachelmman/Barschel/ Clinton ?
Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt/Main
Oberlandesgericht
Frankfurt/Main
Zeil 42
60313 Frankfurt/Main
10. Oktober 2008
3 Zs 1795/08 - Klageerwzingung
Entscheidung durch das OLG Frankfurt/Main
und Antrag auf Prozesskostenhilfe
Grund:
Polizei und Staatsanwaltschaft waren bisher entweder unfähig - oder unwillig (?) - in der Sache zu ermitteln. Und das seit längerem. Bis Anfang 2002 habe ich mich über mein Kind zur Duldung nötigen lassen. Dann habe ich bis Anfang 2007 im Wissen, wie das so läuft, vor Gericht, von einer Strafverfolgung abgesehen. Diese trachte ich jetzt durchsetzen.
Ich traue der Anwaltschaft aus gemachter Erfahrung nicht mehr über den Weg (beispielsweise unterlassene Hilfeleistung durch RA Krutzki, der mich Anfang 2007 bei Nötigung zur Begutachtung verhungern lassen wollte, statt tätig zu werden, obgleich ich für Kostenübernahme gesorgt hatte). Daher bitte ich das für die notwendige anwaltliche Vertretung beim OLG in Sachen der folgende Klagerzwingung (sozusagen von Amts wegen) zu sorgen und einen Staatsanwalt auf die Sache anzusetzen, der dem Nachfragen fähig ist.
Vorwürfe:
Bedrohung, Verleumdung,
Freiheitsberaubung, Nötigung/Nachstellen mit der Absicht der Todesfolge,
erpresserischer Menschenraub, Rechtsbeugung, Amtsmissbrauch
Es kann einfach angehen, daß sich hier niemand zuständig fühlt.
Wenn das nicht genügt, und da mehrere
identische Fälle bekannt sind zudem Verdacht der Bildung einer
kriminellen Vereinigung mit dem Ziel die Rechtsweggarantie, die
rechtliche Gleichbehandlung und das Beweislastprinzip (jeder gilt
solange geisteskrank, bis er für alle Zukunft das Gegenteil beweisen
kann) abzuschaffen.
Hergang/Beteiligte:
I) Erstmalige Drohung via Psychiatrie zur Unterbindung des Rechtsweges.
Im Dezember 1998 wurde ich vom ehemaligen Lebensgefährten und Geschäftspartner ?Ulli? einer Komillitionin ?Andrea? (mit der ich eine kurze Liaison hatte) bedroht, eine ganze Nacht lang belagerte dieser meine Wohnung. Andrea deutete mir gegenüber zudem an, fortgesetzt von demselben belästigt zu werden. Da ich ?Ulli? kannte hatte ich meine Zweifel ob dieser Darstellung. Über den gemeinsamen Bekanntenkreis, der auch in meinem Betrieb beschäftigte Subunternehmer ?Thomas?, ?Jörg? umfasste, versuchte ich in direkter Folge herauszufinden was an der Sache drann war. An die Polizei, so hatte ich mich Andrea geeinigt, würde ich mich nicht wenden, da Ulli ihrer Auskunft nach eine Bewährungsstrafe habe. Ich vernahm dem allgemeinen Dorftratsch zudem, dass Andrea möglicherweise schwanger sei. Bei direkten Rückfragen im gemeinsamen Bekanntenkreis wurde ich von allen meinen Bekannten diesbezüglich angelogen. Nur meine neue Bekanntschaft ?Uta? (zudem eine Bekannte von Andrea) erklärte mir, daß meine Vermutungen hinsichtlich des bestehens einer Schwangersschaft richtig seien. In der Folge wurde von meinem Bekanntenkreis meine neue zu Uta Liaison schlechtgeredet, mir im selben Atemzug aber immer wieder versichert, irgendetwas Diffuses würde sich schon zum Guten wenden.
Somit ergaben sich für mich zwei gegensätzliche Annahmen.
1) Uta hätte mit ihrer Darstellung recht. Ich wäre möglicherweise Vater des werdenden Kindes von Andrea, und beide würden bedroht.
2) Der
restliche Bekanntenkreis hätte in seiner Einschätzung recht, der
gesamten Sache keinerlei Bedeutung zuzumessen, und Uta wäre im Irrtum.
Die zweite Alternative hätte jedoch einer anders gearteten Wendung hin zum Positiven (diffuse Andeutungen) bedurft. Diese wäre jedoch explizit nicht meine neue Liaison gewesen, da selbe ja vom Bekanntenkreis ungern gesehen wurde. Also beschloß ich, vor allem um dem sich bis ins Büro ziehenden Dorftratsch ein Ende zu bereiten, mir rechtlichen Beistand zu holen um die Situation zu klären und negative Auswirkungen auf meine Arbeit abzuwenden.
Um dieses zu verhindern bedrohte man mich - erstmalig - mit den Mitteln der Psychiatrie und erklärte mir, ich könne mich hiergegen nicht wehren, ohne für geisteskrank erklärt und weggesperrt zu werden.
Beweis:
Verschiedene EMails aus dem Bekanntenkreis an mich aus 1998/99.
Schreiben der Andrea mit Hinweis auf die ?Horrornacht? (teils handschriftlich).
Seite eins der Darstellung der Uta in 9F 434/02 UG AG Bad Homburg (Darstellung im übrigen jedoch größtenteils verleumderisch und unrichtig).
II) Zweite Drohung via Psychiatrie zur Unterbindung des Rechtsweges.
(hier Klärung der Abstammungsverhältnisses meines Kindes)
In der Folgezeit (1999 - 2000) verzichtete ich auf weitere Beauftragung der Subunternehmer Jörg und Thomas und zog mich in die Beziehung zu Uta zurück, da ich den Drohungen glauben schenkte. Aus dieser Beziehung enstand ein eheähnliche Lebensgemeinschat und hieraus eine Schwangerschaft der Uta.
Unter Hinweis meines nichtaufgenommenen Kampfes gegen die psychiatrischen Diffamierungsversuche kam Uta auf einmal auf die irrsinnige Idee das Sorgerecht für das erwartete Kind nicht teilen zu wollen. Dies alles da ich dem ?Handauflege-Zirkel? ihrer Mutter (mit dem zudem Familie des Ulli Kontakt pflegt) kritisch gegenüber stehe (?akzeptiere das oder bring dich um?). Hierauf kommt es zur Trennung.
Beweis:
Nur um Uta zu beruhigen habe ich mit ihr
zusammen 2000 einen Psychiater besucht, der ihr erklärte dass Männer
nicht deshalb geisteskrank sind, weil sie sich für ihren Nachwuchs
engagieren. Ich sorge für dessen Aussage und zwar explizit nur hierüber.
Nach dem Auszug der Uta aus der gemeinsamen Wohnung protokolliert RA
Dr. Sieg, Düsseldorf am 30.05.2000 meine Bedenken und Handlungsgründe.
Nach Geburt des Kindes gibt Uta mich zunächst als Vater des Kindes an und fordert Unterhalt, woraufhin ich die Vaterschaft einseitig urkundlich anerkenne. Um die Gewährung von Umgangsrechten gänzlich ausschließen zu können (laut ihrer eigenen zu ?a)? als Beweis aufgeführten Stellungnahme ist dies ihrer Mutter nicht recht) entschließt sie sich jedoch, die Unterschrift zur von ihr geforderten Urkunde nicht abgeben zu wollen.
Beweis:
Aktenzeichen 50.3.5.5048.BU.00.74, Jugendamt Bad Homburg
Verfahren 9F 104/01 KI AG Bad Homburg, 3 WF 174/01 OLG FRankfurt/Main
In der Folgezeit verzögern (auch meine und
zudem mehrere unterschiedliche) Anwälte das Verfahren unter Beihilfe der
Richter am AG Bad Homburg und des Jugendamtes die das Kind betreffenden
Verfahren. Schlußendlich gebe ich unter Protest das Umgangsverfahren
auf, da der anwaltliche Rufmord eine Gefahr für mein Unternehmen
darstellt.
Beweise:
Dienstaufsichtsbeschwerde 3133 E - IV/4 - 1140/02 LG Frankfurt/Main
Überprüfung durch RA Dr. Sieg, Düsseldorf ergibt Fehler der Anwälte Perpelitz, Dr. Wetzel und Asche, Bad Homburg
Weigerung des Jugendamtes in Sachen Entscheidung des RiAG Knauth tätig zu werden
RA Dr. Finger, Frankfurt stellt keinen Antrag auf Säumnisurteil, als sich Gelegenheit bietet
RiAG Leichthammer verzögert mögliche
Begutachtung schon im Vorverfahren und schließt unser Angebot zur Güte,
begleiteten Umgang bis zur Endentscheidung aus, die mit der Begründung
es sei ihr ja von RiAG Dr. Knauth berichtet worden, welchen Wirbel
(gemeint ist wohl die DAB) ich um das Verfahren gemacht habe.
III) Dritte Drohung via Psychiatrie zur Unterbindung des Rechtsweges.
Nachdem ich Verfahren einstellen lassen habe, geht die Belästigung
durch die Psychiatrie weiter. Ich werde per offenem Schreiben im Büro
aufgefordert mich hinsichtlich des eingestellten Verfahrens
psychiatrisch begutachten zu lassen. Als ich dies unter Verweis auf die
Einstellung des Verfahrens ablehne, und vor allem in dem diesbezüglichen
Telefonat mit dem Gutachter feststelle, daß dieser über jede Menge
Informationen verfügt, die sich allein auf die verleumderische
Hetzschrift der Uta stützen können, nicht jedoch einen Gutachtenauftrag
wie im Verfahren angedacht, stellt man Betreuungsantrag gegen mich. Im
übrigen führt das Vorgehen zu extremen Spannungen mit den
Mitgesellschaftern meines Unternehmens. Schlussendlich ist eine weitere
Zusammenarbeit nicht mehr möglich. Wieder erklärt man mir, ich hätte
keine Möglichkeit mich rechtlich hiergegen zu wehren.
Beweise:
Existenz des eingestellten Betreuungsverfahren 42 XVII B 34/03 AG Bad Homburg (Einsicht wird nicht zugestimmt)
In der Folgezeit werde ich - welch Zufall - erneut von einer ?angeblich geprügelten Frau? behelligt, von Hunden gebissen (wobei es die Polzei es nicht für nötig hält Anzeige aufzunehmen), ?
Beweis:
Zeugin Schmitz-Scior, Bad Homburg.
Nachdem sich die Polizei in Bad Homburg auch noch weigert einfachster Strafanzeige nachzugehen und statt dessen die Frechheit besitzt gegen mich zu ermitteln, da ich auf den rechtsfreien Raum hingewiesen habe, den RiAG Leichthammer geschaffen hat, ?? jetzt darf man sich wohl nur noch selbst schützen, wenn es die Justiz nicht tut ??, beschließe ich Bad Homburg zu verlassen.
Beweis:
eingestelltes Verfahren der angeblichen Bedrohung 332 Js 32999/06 und nicht bearbeitete ?hilfsweise? Strafanzeige 5/4 QS 11/07 LG Frankfurt/Main (da ja eine Wiederaufnahme der Sache nicht möglich war).
IV) Vierte Drohung via Psychiatrie zur Unterbindung des Rechtsweges.
Durch einen Homburger bekannten ?Chris? erfahre ich dass ein weiterer Fall existiert ?Ducreay?, in dem dieselben Anwälte und Richter mit denselben Mitteln Umgangsrechte verhindern. Zudem erfahre ich nahezu zeitglich durch die Presse vom Fall ?Görgülü?. Ich beschließe daraufhin deren Anliegen zu unterstützen, indem ich die anwaltlichen Verleumdungen seitens der RAe Asfour insofern ad absurdum führe, als ich selbe zur Einreichung einer ?Invaliditätsrente? aufgrund des (Achtung: Ironie) ?psychiatrisch Sachverständigen Gutachtenschriftsatzes? (Ironie Ende) nutze.
Als es aber darum geht, eine Rente zu
beziehen weil mich die Beschuldigten zum Narren stempeln wollten, also
die Allgemeinheit für das Versagen des Staates im weitesten Sinne in die
Haftung zu nehmen, ergibt sich - oh Wunder - gutachterlich meine
vollkommene Gesundheit.
Ich arbeite Anfang 2007 nochmal deutlich das
Vorgehen der Psychiatrie, in diesem Falle von Dr. Golusda (?Nötigung zur
Begutachtung?) heraus. Daraufhin erstatte ich Strafanzeige. Da die
Staatsanwaltschaft (beispielsweise in Person Dr. Wüst, Fabry wurde vom
Fall wegbefördert) keinerlei Klärung der ihr vorliegenden Vorwürfe
herbeiführen will, ebenso RiLG Dr. Lodzik, landet die Sache dann
schlußendlich dort, wo ich sie (nachdem ansonsten niemand tätig werden
wollte) bereits Anfang 2007 avisiert habe, nämlich bei Ihnen.
Beweisw:
Akte 3 Zs 1795/08 als Verweis auf die Beweissammmlung unter 3540 Js 219084/07 (nicht etwa aus 08, ?schallersche Rechtschreibschwäche??) die unter Behinderung der Akteneinsicht durch das AG Frankfurt/Main nicht rechtzeitig fertigwurde.
Zeugin Nowatius, Heusenstamm
Zeuge Knak, Bad Homburg
Zeugin Brehm, Frankfurt/Main
Mit freundlichem Gruß,
Maximilian Bähring
Nachrichtlich in Kopie
Hessisches Ministerim der Justiz 0611/32-2763
Präsident des Landgerichtes Frankfurt 069/1367-6050
Generalbundesnwalt Karlsruhe 0721/8191-590
Der erste Vater eines Kindes ist der einzige Vater. Denn einenicht existente Famile (Vater Mutter Kind) kann man nicht zerstören. Alles andere ist aber eine existente Familie die zerstört wird. Spätestens bei Nachwuchs ist also SchluSZ mit lustig.
Nicht über irgendwelche Rituale oder Urkunden sondern biologisch ist Familie determiniert.
Zahnfleischbluten!
Wo ist da die Änderung? Vor der Reform: Die Mutter bestimmt.
Nach der Reform. Die Mutter verhindert per Verleumdungen dank Einspruchsrecht!
Bedinungsloses Sorgerecht des (biologischen) Vaters. Er ist die einzige
nicht austauschbare Komponente weil seine Bindung zum Kind biologsicher
Natur ist. Und ich habe noch von keinem Mediziner gehört der es
geschafft hätte die väterlichen Gene aus nach einer Trennung aus dem
Körper eines Kindes zu extrahieren.
Der Mutter bliebe dann imme
noch die Möglichkeit des Sorgerechtsentzugsverfahrens nach §§ 1666,1666a
BGB wie es der Vater auch hat.
pure Provokation schon wieder!
Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
Mobil: +49 (0)174 3639226 oder +49 (0)176 65605075
Fax: +49 (0)69 67831634
EMail: maximilian@baehring.at
http://www.maximilian.baehring.at
Maximilian Bähring Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.
per Fax: +49/(0)6172/405-173, +49/(0) 6172/405-139
Amtsgericht
- Familiengericht -
Auf der Steinkaut 10-12
D-61352 Bad Homburg v.dHöhe
Frankfurt a.M., den 23. Februar 2014
92 F 493/13 SO (u.a.) Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe - Sorge Tabea-Lara Riek *19.09.2000 unzählige Beschwerden
Frau (wenn momentan noch dann zumindest bald nicht mehr) Amtsrichterin Körner!
Neben Ihrer zwei Faxe vom 21. Februar 2014 erreicht mich am 22. Februar 2014 nochmals per TNT-Post mit Frankierstempel des 21. Februar 2014 Schreiben mit Antrag auf Prozsskostenhilfe mit dem Inhalt daß solche für die Beschwerde nicht benötigt werde, aber Formularen hierfür und Ausfüllhin-weisen zu denselben.
Zudem tun Sie so als sei Ihnen Beschwerdeschrift nicht zugegangen ? ich kann absenden von Fax und (Einschreibe-)Briefen nachweisen - oder sie seien erstinstanzlich für Beschwerden ih eigenes Gericht betreffend zuständig. Das ist mehr als grober Unfug. Das ist regelrecht schwerstkriminell!
In der Sache sind gleich mehrere Beschwerden anhängig! Diese sind Ihnen - und dem OLG - sowohl per Fax zugesendet worden als auch nochmals urschriftlich per Einschreiben oder im Falle des OLG persönlich zugestellt worden!
Beisielsweise Bundespost-Einwurf-Einschreiben mit der Sendungsnummer RG3830 7908 3DE vom 03. Jänner 2014 um 15:01 Uhr, vorab per Fax 30. Januar 2014 um 13:38 Uhr! Oder Einwurf-Einschreiben mit Sendungsnummer RG3830 7911 0DE vom 01. Februar 2014 um 14:44 Uhr, vorab per Fax am selben Tage um 13:31 Uhr an sie versendet.
Ich teile neben dieser neuerlichen Beschwerde mit daß ich ihr Gericht sch_ießen lasse / Strafanzeige wegen Manipulation von Gerichtsverfahren unter anderem auch durch Unterschlagung von Post-sachen ersattet habe.
Möglicherweise erreichen Sie die Schreiben deshalb nicht weil in der Sache inzwischen staats-anwaltlich gegen Sie ermittelt werden dürfte.
Gru&SZlig;
(Maximilian Bähring)