11.03.2016 06:32

Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.

Bundesgerichtshof
Herrenstraße 45a
D-76133 Karlsruhe

Frankfurt/M., 10. März 2016

XII ZB 436/15 Bundesgerichtshof Karlsruhe

Das ist jetzt aber ein Zufall. Eine Fristverlängerung kann nur gewährt werden wenn die andere Partei zustimmt. Etwa § 520 ZPOoder § 575 (2) Satz 2 ZPO (1 Monat, beginnt mit Zustellung desUrteils und nicht mit Datum des Einreichens einer nicht weiter begründeten Beschwerde)! Längstenfalls darf und auch nur für eine Revision zwischen Beschluss und Verkündung bei Nichtausfertigungdes Urteils ein Zeitraum von 5 Monaten liegen § 548 ZPO. FamFG gibt es erst seit 2008.

Das Fristverlängerung Zustiummung der Gegenseite bedarf sagtmir nicht nur Dr. Nasalls Sekretariat telefonisch, (identische Meinung vertritt übrigens auch Prof. Dr. Rohnke,) nein, genau aufgrund dieser fehlausgelegten Vorschrift habe ich die Partei-verräter Dr. Wetzel und Asche von Cannawurf und Perpelitz in Bad Hombrg gefeuert die weiter und weiter Zusatz-honorare erpressen wollten unter Vorenthalten des Kindes anstatt ein Umgangs-/Sorgerecht für mich einzuklagen oder zeitnah (mittels Speichel-abstrich statt Blutetnehname) Vaterschaftsfeststellung zu betreiben.

Jetzt frage ich mich natürlich wie Herr Kofler anscheiend dazu kommtUND ZWAR OHNE MICH ZU INFORMIEREN UND ENTGEGEN MEINEM INTERESSEVereinbarungen mit der Gegenseite zu treffen. Hat er hierfür aus-reichende Vollmacht?

So lange keine Prozesskostenhilfe bewilligt wurde aber der Antrag frist- wie formgerecht gestellt war verläuft sowieso keine Frist(sagt Prof. Dr. Rohnke).

Sie enthalten einem nicht nur 15½ Jahre das Kind vor, nein Sie machen sich über die Opfer auch noch lustig und versuchen diesemittels Krähenprinzip in den Selbstmord zu treiben. Ich bin wirklich entsetzt welch Rechtsbeugung und -missbrauch in diesem Land vor und von Gericht möglich ist.

Gru&SZlig;

http://tabea-lara.tumblr.com/post/140803435488/


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11.03.2016 06:35

Als ich die spätere Mutter meiner Tochter kennenlernte besuchte ich meien Eltern und erzählte ihnen, sie sei eien Nutte, ein Frau die danach trachten würde sich ein Kind machen zu lassen / durch Kindsunterschiebung  an möglichst viel Kohle zu kommen. Meine Mutter schickte mich zu Ihrer Hausärztin - ich müsse verrückt sein - so seien Frauen nicht, ich solle meien Einstellung medikamentös wegtherapieren lassen.

Nun, was ist Geschechen: Sie hat sich ein Kind machen lassen, noch vor der Geburt getrennt und kriegt fianzielle den Hals nicht voll. Wobei sie keinerlei Skrupel hat mich zu verleumden und mir mein Kidn seit 15½ Jahren vorzuenthalten, die dumme Nutte.


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11.03.2016 04:03

Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
per Fax: +49 / (0)721 / 20 39 10 19

Rechtsanwalt Rohnke
Karlstraße 52
D-76133 Karlsruhe

Frankfurt/M., 11. März 2016

XII ZB 436/15 Bundesgerichtshof Karlsruhe

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Rohnke!

Hiermit bestätige ich Eingang ihrer Email mit dem Attachment
?(20160311-vonGiehrke-Rohnke-)Baehring.pdf?.

Ich frage mich ob Sie mich beabsichtigen einfach nur in den Körperverletzen in den Wahnsinn zu treiben (§ 226 (1) 3 STgB) oder
über das Treiben in neuerlichen Suizid(-versuch) umzubringen.

Immerhin habe nicht ich es versäumt Fristen einzuhalten, sondern der Rechtsanwalt Kofler. Dieser hatte in Email vom 24. Februar 2016 morgens behauptet Post an mich sei zurückgekommen was einfach nicht stimmen kann. Ich füge seine deibeszügliche Email als Text hier ein, mitver-sandtes Attachment ?(20160224-Kofler-)Anschreiben und Schriftsatz.PDF?
liegt bei.
?Delivered-To: maximilian.baehring@gmail.com
Received: by 10.176.3.162 with SMTP id 31csp1499139uau;
       Wed, 24 Feb 2016 00:45:00 -0800 (PST)
X-Received: by 10.140.19.52 with SMTP id 49mr47006032qgg.103.1456303500016;
       Wed, 24 Feb 2016 00:45:00 -0800 (PST)
Return-Path:
Received: from newyork.dynip.name (newyork.dynip.name. [108.61.158.228])
       by mx.google.com with ESMTPS id g81si1920576qkb.56.2016.02.24.00.44.59
       for
       (version=TLS1 cipher=AES128-SHA bits=128/128);
       Wed, 24 Feb 2016 00:44:59 -0800 (PST)
Received-SPF: neutral (google.com: 108.61.158.228 is neither permitted nor denied by best guess record for domain of info@rabgh-kofler.de) client-ip=108.61.158.228;
Authentication-Results: mx.google.com;
      spf=neutral (google.com: 108.61.158.228 is neither permitted nor denied by best guess record for domain of info@rabgh-kofler.de) smtp.mailfrom=info@rabgh-kofler.de
Received: from www328.your-server.de (www328.your-server.de [88.198.220.252])
by newyork.dynip.name (8.12.11/8.12.11) with ESMTP id u1O8naMM008072
for ; Wed, 24 Feb 2016 08:49:37 GMT
Received: from [88.198.220.132] (helo=sslproxy03.your-server.de)
by www328.your-server.de with esmtpsa (TLSv1.2:DHE-RSA-AES256-GCM-SHA384:256)
(Exim 4.85)
(envelope-from )
id 1aYV3z-0005yX-9v
for maximilian@baehring.at; Wed, 24 Feb 2016 09:44:51 +0100
Received: from [188.174.209.150] (helo=[192.168.10.3])
by sslproxy03.your-server.de with esmtpsa (TLSv1.2:DHE-RSA-AES256-SHA:256)
(Exim 4.84)
(envelope-from )
id 1aYV3i-00038T-SY
for maximilian@baehring.at; Wed, 24 Feb 2016 09:44:50 +0100
Subject: Angelegenheit Baehring ./. Riek
To: maximilian@baehring.at
From: Sekretariat Rechtsanwalt Thomas Kofler
Message-ID: <56CD6C93.2010306@rabgh-kofler.de>
Date: Wed, 24 Feb 2016 09:40:51 +0100
User-Agent: Mozilla/5.0 (Windows NT 6.1; WOW64; rv:38.0) Gecko/20100101
Thunderbird/38.6.0
MIME-Version: 1.0
Content-Type: multipart/mixed;
boundary=?????060608050409090408010007?
X-Authenticated-Sender: info@rabgh-kofler.de
X-Virus-Scanned: Clear (ClamAV 0.98.7/21408/Wed Feb 24 06:37:16 2016)

This is a multi-part message in MIME format.
?????060608050409090408010007
Content-Type: text/plain; charset=utf-8
Content-Transfer-Encoding: 8bit

Sehr geehrter Herr Baehring,

anbei übersende ich Ihnen

=> mein Schreiben an Sie vom 16.02.16 nebst Anlagen

mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Dieses Schreiben kam mit dem Vermerk ?Empfänger unter dieser Anschrift
nicht zu ermitteln? zurück.

Mit freundlichen Grü�en

Thomas Kofler
Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof

Ludwig-Erhard-Allee 10
76131 Karlsruhe

Tel:  +49721/ 968 751 55
Fax:  +49721/ 509 987 01
Mail: info@rabgh-kofler.de

?????060608050409090408010007
Content-Type: application/pdf;
Content-Transfer-Encoding: base64
Content-Disposition: attachment;?

Immerhin hatte man die unverschämte Geschmacklosigkeit besessen nachdem man mir ausgrechnet an Heiligabend dem 24. Dezember 2014 abends nach mehreren Jahren Sorgerechtsauseinaderstzung mitzuteilen daß ich kein Sorgercht bekäme was zu erstem Suizidveruch am 24./25.Dezember 2014 geführt hat. Der Erhalt des Schreibens von RA Kofler am 24. Februar 2016 führte dann zu neuerlichem Suizidersuch, denn mir Zustellmängel
zu unterstellen für die ich nicht verantwortlich zeichne ist eine Schweinerei fast identsichen Ausmaßes. Ich füge ?20160305-Kofler.PDF? bei, das ist ein eingescannter Brief des selben Absenders der mich nach dieser Email erreicht hat als Beweis da meien Briefaksten funktioniert bei. Auch alle andere Post des Anwalts hat mich erreicht (siehe Scans ?20150922-bgh-kofler.PDF? als Beweis für den Erhalt von post vorher).

Von den Suizidersuchen füge ich Bilder bei.

Im Verfahren hatte man bereits einmla versucht mir zu unterstellen ich hätte es veräumt Eingaben zu machen ?20140304-92-f-393-13-ea-so-amtsgericht-bad-homburg-vdh-lastbutnotleast.PDF? von denen ich nachher eindeutig nachweisen konnte daß das Gericht versucht hatte diese verschwinden zu lassenund zwar nur deshalb weil ich die Eingaben sowohl per Fax, Email als auch Einschreiben schriftlich gemacht habe oder gegen einen Eingangsstempel au eienr Kopie persönlich bei der Post-
stelle der Gerichtes agbgegegebn hatte. Für eine Einabe beim Euriopäischen Gerichthof für Menshcreche bin ich nebst drei Leitz-ordnern selbst mit dem Zug nach Strasbourg gereist, habe gefragt ob die eben der Eingabe noch irgendwelche Unterlagen bräuchten, ich hätte ale relevanten Verfahrensakten dabei, aber man verneinte. Es gibt Fotos und bahnticket ist auch noch vorhanden. (siehe ?20150209-egmr.pdf?) Tage später hat man mir mitgeteilt meine Eingabe sei nicht vollständig.

Was ich damits agen will: Seit ich in ?992 BS7/13 Amtsgericht Frankfurt a.M.? versucht habe gegen Polizisten vorzugehen die mich ursächlich wegen der NACHWEISLICHEN Fehlvorwürfe meiner Ex ich hätte Doregn genommen zusammengeschlagen und wieder und wieder versucht hatten in einer Psychiatrie mundtot verschwinden zu lassen, kommt immer wieder Post weg und zwar exakt so, daß deshalb Fristen nicht eingehalten werden können. Siehe hierzu ?20131214-1300-992-bs-7-13-amtsgericht-privatklage.PDF?. Ich füge auch ?verletzungen.PDF? das zeigt wie ich von der Prügelpolizei ? Beamten gegen die ich Dienstufsichtsbeschwerden eingereicht hatte udn die mich draufhin zu Hause aufschten und mich einschüchterten, wenn ich sie wegen ihrer strafatatne im Amt Straf-anzeiegn würde, dann würden sie mich verschidnenlassen - verletzt worden bin.

Auch versuchen wieder udn wieder angebliche Vollziehungsbeamte Gelder in Bar hier ienzutreiben von denen weder die Kanzlei des Rechtsanwltes der dei forderung sangeblich beiztreben versucht postalisch erreichbar ist, noch die angebliche Gerichtsvolziehrin. Post dorthin kommt zurück. Zuletzt hatman mir ein Einschreiben an meinen Bruder zurückgesendet daß dieser angeblich nicht angenommen hat. Eine mögliche Ursache für deiseZusellmängel ist daß ich mich mal über unseren Postboten beschwert habe wiel der Wahlbenach-richtigungsscheine ? je nach Parteizuge-hörgkeit ? nicht zustellte. Da wird die ?Postgewerkschaft? möglicher-weise ihr Unwesen treiben.

Ich werde also nicht das erste mal nach Strich und Faden verarscht.
Das Perfide daran ist da das wohl in der Absicht erfolgt mich tatvor-sätzlich in neuerlichen Suizidversuch zu treiben, oder mich in psychische Kirsezu mobben, strafbar nach § 226 (1) 3 StGB.

Was mich ärgert ist da es anscheinend keinerlei Berufsethos mehr unter Anwälten gibt sondern gegen Geld alles machbar ist, immerhin geht es hier aktuell darum Zusatzhonorare oberhalb von RvG/BRAGO zu erpressen. Vielleicht hat das aber auch den Hintergrund daß Leute im Justizaparat mit der scientologyartigen Reiki-Sekte sympathisieren.

Insebsondere seit ich mich politsich im Datenschutz engagiere fällt mir auf da man mich wo man nur kann auf das extremste benachteiligt.

Ich habe mich entschlossen diese Schreiebn der Kriminalpolizei Karslruhe wegen des verdachtes auf eien Mordversuch weiterzuleiten.
Auerdem stelle ichdas ins Internet und gebe es an NGOs weiter die Gerichtsverfahren überprüfen etwa amnesty international sowie dem Diplmatischen dienst veschiedner Staaten die von uns immer wegen gerichtsskandalen gerügt werden, de wir doch zunächts mal vor der eigenen Türe kehren sollten. Immerhin haben ich und Anwalt Dr. Finger dergeensite schon 2003 unterstellt da sie nur auf Zeit spielt um dann sagen zu können mein Kind sei mir enfremdet weshalb kein Sorge- oder Umgangsrecht in Frage käme. http://take-ca.re/af.htm (beigefügt).Wie Leute wie sie noch ruhig schlafen können bleibt mir ein Rätsel.

Gru&SZlig;

+++

VON GIERKE & ROHNKE
Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof
von Gierke & Rohnke - Postfach 110524 - 76055 Karlsruhe
Per E-Mail Cornelie von Gierke
Herrn Maximilan Baehring Prof. Dr. Christian Rohrlke
Hoelderlinstraße 4 Karlstraße 52
60316 Frankfurt am Main 75133 Karlsruhe
Telefon:(0721)203910-0
Telefax: (0721)203910?19
info@vongierkewrohnke.de
www.vongierke-rohnke.de

11.03.2016 R/am
Ihre Anfrage vom 10.03.2016

Sehr geehrter Herr Baehring,

ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 10.03.2016. Ich habe zum Stand des
Verfahrens heute mit dem Vorsitzenden des XII. Zivilsenats, Herrn Dose, telefo-niert. Nach dem Ergebnis dieses Gesprächs kann ich das Mandat nicht überneh-men.
Herr Dose hat zunächst wiederholt, dass der Senat die Erfolgsaussichten der
Rechtsbeschwerde eingehend geprüft habe, bevor er den Prozesskostenhilfean-trag abgelehnt hat. Schon daraus ergibt sich, dass es äußert unwahrscheinlich ist, dass der Senat innerhalb kurzer Zeit die gleiche Sache gegenteilig bewerte
würde. Die Erfolgsaussichten sind damit von vorneherein äußerst gering.
Herr Dose hat weiter mitgeteilt, dass die Frist am 15.03.2016 ? also Dienstag kommender Woche - abläuft. Eine Verlängerung dieser Frist kann, wie ich Ihnen bereits telefonisch mitgeteilt hatte, nur mit Zustimmung der Gegenseite erfolgen.
Im Hinblick auf die von Ihnen geschilderte konfrontative Haltung der
Gegenseite dürfte es ausgeschlossen sein, hier noch eine Fristverlängerung zu erwirken. Innerhalb unverlängerter Frist kann die Angelegenheit von mir aber schon aus Zeitgründen nicht bearbeitet werden.

Mitglieder der Rechtsanwalts- Uni Credit Bank AG 232 241 2 BBBank eG 2732785 Ust-ID?Nr.: DE 294059148
klammer beim Bundesgerichtshof (BLZ 660 202 86) (BLZ 660 908 00)
Herrenstraße 458 - 76133 Karlsruhe IBAN 5545 5502 0285 0002 3224 12 7327 85 Berufshaftp?ichtversicherung:
Telefon: (0721) 22656 BIC WEDEMM475 Allianz-Versicherungs AG
Telefax: (0721) 2031403 D-10900 Berlin

VON GIERKE&ROHNKE -2-
Wir können das Mandat deshalb nicht übernehmen, ich habe auch keine Frist notiert. im Hinblick auf die sehr klare Aussage des Vorsitzenden kann ich Ihnen nur davon abraten, die Sache weiter zu verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Rohnke
Rechtsanwalt


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