19.03.2015 12:56

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Brennende Polizeiautossind ein Vorgeschmackauf das was der Souverän mit Ihnen machen wird.15-20.000 Menschen haben deutlich gemacht: Der Bürger läßt sich vom Staat nicht länger verarschen.Wo Justiz das Recht beugt und sich das Parlament nicht an Vorgaben des Verfassungerichtes hält, wo Polizei Regimegegner foltert und terrorisiert muß ein Wechsel eben gewaltvoll erzwungen werden.


Am 24. Dezember 2014 wurde im Rahmen einer Kunst-Performance der Polizei des 1. Revieres in Frankfurt a.M., Zeil 33, 60313 Frankfurt a.M., symbolisch angedeutet was geschehen kann,wenn der Souverän sich von der Exekutive ebenso verarscht fühlt wie von der Exekutive undJudikative. Verzögern von Verfahren, egal ob Gesetzgebungsverfahren / Gerichtsprozess / Verwaltungsakten bis zum Punkt wo derjenige der auf Durchsetzungs seiner Rechte trachtet diese allein deshalb nicht mehr durchsetzen kann weil tatvorsätzlich untätige bleibende Behörden Gewohnheitsunrecht schaffen ist verfassungsgemäß (Art 20 Abs 4 GG) legtimer Grund für Krawalle / Randale gegen Polizei-brutalität und Menschenrechtsbeugung.

In Bundestags-Petition: Pet A-17-99-1030-021171 vom 14./15. April 2012 wurde der Bundesrepublik Deutschland, _urkenstaat seitens des Deutschenelektronischen Widerstandes, (?Bundesrepublik Deutschland, Rechtsstaat?) der Bürgerkrieg erklärt.Grund war das Urteil 1 Bvr 933/01 vom 29. Januar 2003 des Bundesver-fassungsgerichts, Karlsruhe in welchem der Deutsche  Bundestag auf-gefordert wurde bis zum 31. Dezember 2003 den § 1626a BGB verfassungs-konform zu reformieren. Das ist das ?Sorgerecht unverheirateter Väter?! Die Bundesrepublik wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschrechte mehrfach verurteilt beim Sorgerecht Menschenrechtsverbrechen an Vätern zu begehen (22028/04 vom 3. Dezemebr 2009). Erst am 19. Mai 2013 wurde das Gesetz reformiert: zum schlechteren mit mütterlichem Sonder-Vetorecht.Zudem hatten sowohl die Frankfurter als auch die Bad Homburger Polizei sich gegenüber Vätern die Gerichtsenstscheide (Umgangsrecht) durch-
setzen lassen wollten sich geweigert Hilfe zuleisten. Stattdessen wurde man verleumdet (nachweislicher Falschvorwurf  Drogennahme), ?verprügelt?,  die Firma wurde ruiniert, und bei Jobverlust weigerte man sich monatelang Sozailleistungen (auch nicht in Form von Lebensmitteln) auszubezahlen wobei man den Tod des Antragsteller wenn nicht beabsichtigte zumindest billigend in Kauf nahm. Es gab hiergegen mehrere Hungerstreiks bis zu 25 Tage Länge und sogar Trinkstreiks in denen zwo mal sechseinhalb Tage lang keinerlei Flüssigkeit aufgenommen wurde. Mehrfach sah die Polizei bei  berfällen und versuchten Plünderungen zu. Nach Dienstaufsichtsbeschwerden kamen Beamte vorbei und schüchterten den Anzeigeerstatter ein man könne Ihn auch ohne ordentliches Verfahren mundtot in einer Psychiatrie veerschwinden lassen. Wahlrecht wurde mit behördlicher Melderegisterfäschung verwehrt.

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte > http://take-ca.re/egmrdoc.pdf


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