23.12.2019 06:52
23. Dezember 2019 ca. 06:52 Uhr

Das #KölnRundUmDieUhr Raketenabfeuern: Ist denn schon wieder Jahresende?


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23.12.2019 11:00
Ich hab mal mit meinem Nebensitzer in der Schule, dem Sohn eine Frankfurter Drogenfahnders die Frage aufgeworfen ob es juristusch eine Sachbeschädigung darstelle wenn man im Notfalle die Glasschiebe vor dem Notrufknopf eines Feuermelders eindrückt. Ich glaube das ist zwar ne Sachbeschädigung die aber aufgrund Rechtfertigenden Notstandes straffrei bleibt. So ähnlich war es auch gestern im #Tatort. Ein Polizistin musste entführt werden damit Staatsanwaltschaft und Polizei den Fall ordentlich untersuchten. Das erinnert mich doch sehr an das Verfahren 5/04 QS 11/07 LG Frankfurt a.M. wo ich Richterin Lodzik bat eingestellte Ermittlungen gegen mich erneut aufzunehmen damit ich endlich einen Staatsanwalt zu Gesicht bekäme dem ich in Gegenwart eines Richters und zu Protokoll dann Untätigkeit und Straf-vereitelung im Amte vorwerfen könne. Ich bekomme von der Staats-anwaltschaft nämlich fas immer weder Eingangsbestätigungen noch Aktenzeichne zu denen man weiter Eingaben machen könnte. Das wandert alles ungelesen in den Müll. Weshalb ich dann zu den eigentlichen Tatvorwürfen nochtunzählige Strafziegen gegen untätige Beamte, Dienstaufsichtsbeschwerden etc. ansammeln, mehrere dicke Leitzordner voll. Der Tatort „Väterchen Frost“ deckt sich also mit meinen Erfahrungen. Bis hin zu Leuten die für die wahren Täter unschuldig im Knast sitzen. Skandalöse Zustände. Die Frage die sich mir stellt ob die Entführung als Notstandstraftat verhältnismäßig ist. Breche ich im Notfall irgendwo ein um an ein durch das Fenster sichtbares ein Telefon zu kommen mit dem ich die Polizei verständigen kann dann ist das zielgerichtet wenn keine andern Telefone verfügbar sind. Aber um die Polizei zum Ermitteln zu zwingen kann man auch einfach Beamte so lange übelst beleidigen bis die die Schnauze voll haben, eine Strafanzeigen und das im Rahmen einer Verhandlung vor Gericht geht und dort kann man dann unter herbeirufen der Medienöffentlichkeit vor dem einen selbst anklagenden Staatsanwalt genüsslich die unterlassenen Ermittlungen und Ermittlungspannen vorzutragen denn das Gericht muß alle Sachverhalte aufklären die zur Begehung einer Straftat gehören und das heißt der Richter muß einen Ausreden lassen wenn man erklärt warum an so verdammt sauer auf die Bullen ist. Eine gezielt Beamtenbeleidigung scheint mir hier wesentlich wirkungsvoller und verhälnismäßiger zu sein und die wird unter solchen Umstände sogar unter straffreien rechtfertigenden Notstand fallen. Denn man konnte die Staatsanwaltschaft ja nur dazu bringen das vor Gericht zu bringen indem man die Beamten beleidigt hat um das Beamtenbeleidigunsgverfahren dann zur eigentlichen Anklage gegen untätige Beamte zu drehen so ähnlich wie mir das in 5/30 3540 JS 233115/15 (3/13) KLS Landgericht Frankfurt a.M. gelungen ist. Das ist bei Ermittlungs-behörden die die Arbeit verweigern leider der einzige Weg solche skandalösen Umstände vor ein Gericht und im Rahmen der Verhandlung an die Öffentlichkeit zu bringen. Für mich war das bisher die einzig funktionierende Strategie. Leider.

https://www.tvinfo.de/fernsehprogramm/1172705776-tatort

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