12.06.2015 12:27

Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
vorab per Fax: +49 / (0)611 / 3276-8535

an      (das ?nicht ordentliche?)
Verwaltungsgericht Frankfurt a.M.
Adalbertstraße 18
D-60486 Frankfurt a.M.


Frankfurt/M., 12. Juni 2015

5 K 2215/15.F Bähring, Maximilian ./. Land Hessen

Also Humor haben sie ja. Ich wehre mich gegen einen ungerecht-fertigten Verwaltunsgakt und noch bevor irgendetwas entscheiden ist ? es also wahrscheinlich ist dass das Land Hessen die ausein-anderstzung in letzter Instanz verliert - wollen Sie neben den Portokosten die mir für das Verfahren jetzt schon entstehen nun auch auch noch einen Vorschuß haben? Für eien Sache die Sie am Ende verlieren? Haben die damit noch nicht genügend unnötige Gebühren verursacht. Ich dachte immer die korrupten Frankfurter Polizisten erpressten durch die bei der ?Polizeiberatung? parktizierte Vermittlung von Schlosserdienstleistungen anstatt Verbrechens-aufklärung schon genügend ?Schutzgeld?.

Um Kostenvorschuß entgehen stelle ich hiermit frist und formlos Antrag auf Prozesskostenhilfe. So lange nicht in letzter Instanz entschieden ist (Dauert meinen Erfahrungen mit Familiengerichten nach mal mindestens 14 Jahre) zahle ich erstmal gar nichts. Vielmehr fechte ich den Kostenentscheid eine Prozesskostenvorschußes hiermit noch vor Erhalt getrennt an. Glauebn sie mir, das geht!

Wäre das Vorgehen des Gerichtes auch nur im Ansatz rechtlich haltbar könnet man jemandem schon dadurch daran hindern Klage gegen einen ungerechtfertigten Verwaltungsakt einzureichen indem man ihm vorprozessual durch solchen Vorschuß(BETRUG?) regelrecht ausplündert so dass er sich mangels verbliebenen Vermögens und am besten noch nicht erteilter Prozesskostenhilfe nicht wehren kann. Ich bin von gerichten einiges an Willkür und Grundrechtsbeugeung gewöhnt, aber das geht nun wirklich etwas zu weit.

Ws Fundamentalnormen angeht gibt es da eine Rechtsweggarantie in Artikel 19 Grundgesetz. Ich entscheide die nächsten Tage ob ich  Befangenheitsantrag - wegen Aufbauens dieser UNSINNIGEN vorprozess-ualen Hürde ? was ich einseitig parteisch befangen ansehen zurücknehme oder nicht den ich hiermit schonmal stelle. /-2-
-2-

Ihr Beschluß ist aber ganz sicher anfechtbar und zwar mindestens durch Verfassungsbeschwerde oder den Gang nach Strasbourg. Abgesehn davon ist zu prüfen ob die zugrundeliegende Vorschrift der Kosten-festsetzung gegen die Verfassung verstößt.

So lange eine Forderung strittig ist und so lange das nicht in letzter Instanz ausgefochten ist kann aus ihr keine Zahlung geltend gemacht werden. Das wissen Sie so gut wie ich. Sonst könnte man jemanden mit einer flut von Klagen überziehen und in die Insolvenz treiben ohne dass er sich gerichtlich wehren kann.

Ich verstehe ja daß die koksenden Abgeordneten für ihre Nutten und ihre Drogen dringend Geld benötigen ? aber das ausplündern von HartzIV Empfängern ist hier sicher nicht der richtige Weg.

Warum laufen Faxe des Verwaltungsgerichtes Frankfurt a.M. eigentlich in Wiesbaden auf? Damit auch hier wieder erhöhte Kosten anfallen?

Einer Mediation stimme ich in keinem Falle zu. Ich hatte der Gegenseite ausreichend Möglichkeit gegeben ihren Unfug zurück-zuziehen.

Da ich Befangeheitsantrag gegen den kostenfeststezenden  Richter gestellt habe ? weil ich unmöglich gegen einen mir unbekannten Riche solchen Antrag stellen kann - bei erster Möglichkeit - kann sein Kostenfestsetzungsbeschluß gar nicht rechtskräftig werden weil er damit rückwirkend befangen ist. Hier will mal wieder einer sein Mütchen kühlen, wie die Beamten die mich mehrfach bedroht und zusammengeshlagen haben weil ich den Weg der Dienstaufsichts-beschwerde und Strafanazeige wegen Polizeiegwalt gewählt habe. Die sind nämlich stinkendfaul und bearbeiten Anzeigen wegen Offizialdelikten (schwer Körperverletzung /Raubüberfall /Mord-versuch) gar nicht. Das Einterent der Tür war mal wieder so ne aktion um mir AUS RACHE Kosten zu verursachen. Und dagegen wehre ich mich ja.

Ich geh mit dem Kram zum Anwalt sobald ich ihren Schrieb habe und es kotzt mich an dass Leute wie sie der Staatskasse unnötioge Gebühren verursachen dadruch dass Sie die Sache unnötig komolizieren. Solche Ausgaben ? wie etwa ihr Gehalt und ihre Pension ? sollte man besser einsparen, Richter Steier.

Gots gruß aus Deutsch and!

Maximilian Bähring


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