11.05.2015 05:48

NATIONS UNIES  UNITED NATIONS
DROITS DE L?HOMME  HUMAN RIGHTS
HAUT-COMMISSARIAT  HIGH COMMISSIONER
HAUT-COMMISSARIAT AUX DROITS DE L'HOMME * OFFICE OFTHE HIGH COMMISSIONER FOR HUMAN RIGHTS
PALAIS DES NATIONS * 1111 GENEVA 10, SWITZERLAND
www.ohchr.org - FAX: +41 22 917 9027 - E-MAIL: petitions@ohchr.org

REFERENCE: G/SO 215/51 (GEN)

Geneva, 7 May 2015

Dear Mr. Baehring,

We hereby acknowledge the receipt of your communication dated 14 April 2015.After careful consideration of the contents of your communication, we sincerely regret having to inforinyou that the United Nations Offce of the High Commissioner for Human Rights is not in the position to assist you in the matter you raise. We must therefore unfortunately return your correspondence.

We wish to inform you that individuals can present -complaints to the United Nations Human Rights Treaty Bodies. The procedure before these human nights bodies requires ascertaining whether certain prelilimary criteria are satisfied before proceeding with the examination of a communication/ complaint, including:

1. The complaint should provide sufficient details as to the facts of your case, and/or as to how your rights under the relevant treaty have been violated, including a chronological
description of the facts.

2. Domestic judicial/administrative remedies do not appear to have been exhausted,and it has not been substantiated that the application of domestic remedies would be unreasonably prolonged or that the remedies would be otherwise unavailable or ineffective. The complainant should provide a copy of the decisions by the domestic courts.

Please note that the Office of the High Commissioner for Human Rights has no authority regarding the European Court of Human Rights. Please also note that the Office of the High Commissioner for Human Rights is not in position to provide legal assistance to individuals litigating cases before international mechanisms of human rights.

You may understand that, While We appreciate your reasons for Writing to us, the I existing procedures require that it is ascertained whether certain preliminary criteria are satisfieed before proceeding with the examination of a petition.

For information about the procedures of the examination of individual petitions on human rights violation, please consult our website: www.ohchr.org, direct link:
http://www2.ohchr.org/english/bodies/petitions/individual.htm.

if you have difficulties to accessing our website, please write to the UNHCHR,
Information Office PW-RS-011, 1211 Geneva 10, and ask for Human Rights Fact Sheets
Nos. 7, 12, 15 and 17.

Your Sincerely,
- Petitions and Inquiries Section _

+++

Dear Mr. Baehring,

Please find attached a response to your communication of 14 April 2015. Best, Petitions and Inquiries Section (Section des requêtes et des enquêtes)

Office of the High Commissioner for Human Rights
Palais des Nations
CH-1211 Genève 10
Switzerland
Fax: +41 22 9179022
================
The information contained in this electronic message and any attachments are intended for the specific individuals or entities named above, and may be confidential, proprietary or privileged. If you are not the intended recipient, or authorised representative thereof, please notify the sender immediately, delete this message and do not disclose, distribute or copy it to any third party or otherwise use this message.


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11.05.2015 05:53

EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS  T: +33 (0)33 88 41 20 18
COUR EUROPEENNE DES DROITS DE L?HOMME  F: +33 (0)3 88 41 27 30
www.echr.coe.int

Herrn
Maximilian BÄHRING
Hölderlinstrasse 4
D-60316 FRANKFURT MAIN

23. April 2015

ECHR-LGer11.00
AMU/BSE/nsc

Beschwerde Nr. 11314/15
Bähring ./. Deutschland

Sehr geehrter Herr Bähring,

Ihre am 22. Februar 2015 eingelegte Beschwerde wurde hier unter der obigen Nummer registriert.

Hiermit teile ich Ihnen mit, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zwischen dem 2. April 2015 und dem 16. April 2015 in Einzelrichterbesetzung (H. Keller, unterstützt von einem Berichterstatter in Übereinstimmung mit Artikel 24 Absatz 2 der Konvention) entschieden
hat, die Beschwerde für unzulässig zu erklären. Diese Entscheidung erging am zuletzt genannten Datum.

Soweit die Beschwerde untre in seine Zuständigkeit fallen? ist der Gerichtshof aufgrund aller zur Verfügung stehenden Unterlagen zu der Auffassung gelangt, dass die in Artikel 34 und 35 der Konvention niedergelegten Voraussetzungen nicht erfüllt waren.

Diese Entscheidung ist endgültig und unterliegt keiner Berufung an den Gerichtshof sowie an die Große Kammer oder eine andere Stelle. Sie werden daher Verständnis dafür haben, dass die Kanzlei Ihnen keine weiteren Auskünfte über die Beschlussfassung des Einzelrichters geben und auch
keinen weiteren Schriftverkehr mit Ihnen in dieser Angelegenheit führen kann. Sie werden in dieser Beschwerdesache keine weiteren Zuschriften erhalten, und die Beschwerdeakte wird ein Jahr nach Datum dieser Entscheidung vernichtet werden.

Das vorliegende Schreiben ergeht nach Artikel 52 A der Verfahrensordnung des Gerichtshofes.

Mit freundlichen Grüßen
Für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

A. Müller- Elschner
Referent

EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS  COUNCIL OF EUROPE  COUR EUROPEENNE DES DROITS DE L?HOMME
67075 STRASBOURG CEDEX  67075 STRASBOURG CEDEX
FRANCE  CONSEIL DE?L EUROPE  FRANCE


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11.05.2015 05:54

Der 9. Mai ist nicht länger Kriegsende sondern:
am 9. Mai 2015 BEGINNT ein neuer Bürgerkrieg

Deutsche Gerichte MISSBRAUCHEN und BEUGEN
das Recht. Weder das Verafssungsgericht noch der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechnte noch
der UN-Hochkomissar für Menschenrechte ändern
die Benachteiligung unverheirateter deutscher Väter.

siehe hierzu: 1 BvR 50/15 Bundesverfassungsgericht
sowie 11314/15 beim EGMR (ECHR-Lger11.OOR)
und G/SO 215/51 DEU (GEN) UN-Human Rights
Es kann nicht angehen:

daß man, wenn man seine (auch finanziellen) Rechte
geltend machen will - um Prozesskostenhilfe für einen
ab zwoter Instanz notwedigen Anwalt zu bekommen
vorab mit den aus § 34 GmbHG resultierenden Kon-
sequenzen (Einzug Anteile durch Restgesellschafter)
eine eidesstattaliche Versicherung angben muß ? wobei
Klagegrund darin liegen kann daß Gelder nicht auszbe-
zahlt werden. So gewinnt derjenige Mitgesellschafter
der Zahlungen blockiert auch ganz ohne Verfahren.

Außerdem hat der deutsche Bundestag durch seine
gesetzgeberische Untätigkeit bei der vom BVerfG an-
gemahnten Reform des § 1626a BGB trotz Fristsetzung
zur Neuregelung zum 31. Dezember 2003 Tatsachen
geschaffen was das Abwechseln Kindern zwischen den
Eltern angeht (Wechselmodell: in etwa ?jede gerade
Woche des Jahres bei der Mutter, jede ungerade beim
Vater?) wodurch Unterhaltstatbestände geschaffen
werden welche nicht entstehen würden wenn man in
Berlin seine Hausaufgaben gemacht hätte.

Sie NÖTIGEN Männern also auch noch Geld ab dafür
daß sie die Erziehung/Kuidnerbetruung nicht selbst leisten
?dürfen? weil es an gesetzlicher Grundlage fehlt.

Der Instanzen-/und Institutionsweg ist erschöpft es folgt
daher nun der totale und GEWALTSAME WIDERSTAND!


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11.05.2015 06:12

From: haussmann.bad_homburg@email.de [mailto:haussmann.bad_homburg@email.de]

Sent: Sonntag, 10. Mai 2015 21:52
To: Maximilian Baehring
Subject: Re: RE: Menschenrechte, Grundrechte? Als Gerichte weigern wir uns einfach zu arbeiten ?

Herr Baehring : veralbern kann ich mich selbst, aber wenn ihnen tatsächlich daran liegt dann suchen sie sich eine hiv infizierte Spritze, z b am Frankfurter bshnhof, siedeln dann in die Schweiz oder die Niederlande aus und lassen sich einbürgern bevor die Symptome sichtbar werden, dann wenden Sie sich an eine renommierte Sterbehilfe Organisation die ihnen dann sicherlich weiterhelfen wird.

Hochachtungsvoll

Haussmann

??Ursprüngliche Nachricht??

Gesendet: Sonntag, 10 Mai 2015 um 20:21:10 Uhr
Von: ?Maximilian Baehring? <maximilian@baehring.at>
An: haussmann.bad_homburg@email.de, [?]
Betreff: RE: Menschenrechte, Grundrechte? Als Gerichte weigern wir uns einfach zu arbeiten ?

ORGANISIEREN SIE MIR BIITE LEGALE STERBEHILFE. ICH WILL NICHT MEHR!

Sie sehen ja was lost ist. Man weigert sich einfach - mit seltsamerwese überall gleichlautender Begründng - und unter seltsamerweise überall Anwendung der identischen Vorgehensweise: nämlich der Ablehnung der Eingabe an die jeweilige Stelle durch ?Verwerfung? bevor es zum Verfahren kommt - zu arbeiten.

Sie sind tatsächlich Opfer von eklatanter Grund- oder Menschenrechtsverletzung? Intersseiert uns nicht Ist ja eigentlich nur unsere Aufgabe aber wir haben keinen Bock. Wir Juristen ud olitiker sind viel zu ?träge? zum arbeiten.

Bei den Nazis Haben Sie wenigstes die (späteren: ?Holocaust-?)Archive erhalten, der EGMR scheisst nach einem Jahr die akten weg damit das Unrecht nicht auch noch für folgenden Generatinen dokumentiert wird.

Neben der Vorratsdatenspeicherung hat man mit dem ?Otto-Katalog? der Antiterrorgesetze nach 9/11 die Bürger- und Freiheitsrechte abgebaut. Weil ein Ausländer der Steuern zahlt hier Mitspracherechte haben soll werden - wie im Faschismus - die Bürgerrechte an die NÜTZLICHKEIT des Einzelnen (Arbeitskraft) für die GesamtGESELLSCHAFT gebunden, eien kurzsischtige Strategie die schon 1933-1945 dazu führte daß man ?ASOZIALE? dann reihenweise VERGASte und BEHINDERTE erMORDete.

Wer A sagt nämlich daß Rechte nur der hat der dafür arbeitet muß nämlich bekanntlich auch B sagen nämlich daß dann Rentner, Arbeitslose uns Behinderte keinerlei Rechte mehr haben.

Wer Bürgrechte an Arbeistkraft und Steuergeldzahlungen bindet der übersieht dabei daß jeder Mensch irgendwann mal krank wird oder Rentner der dann ?unnütz? ist für die Gesellschaft. Und spätestens dann rächt sich das kurzichtige wir geen den ?ausländischen Mitbürgern? eien Staatsbügerschat weil sie ja hier arbeiten. Mit den Väterrechten ist das Genauso. Das antiquirte Frauenbild aus der Zeit vor technischen Machbarkeit von DNA-Vatershcaftstests udn des Sozialstaates wonach derjenige der die Kder ernährt auch der Vater ist ist nichts als KINDERHANDEL. Denn so kann ich über Geldzahlungen Kinder regelrecht ?KAUFEN?. Und da gilt dann das selbe. Sobald ich arbeitslos oder kreank werde werden die Kidner an den nächsten ?WEIRTVERKAUFT?(-MIETET) der mehr leisten kann lass ein Vorgänger. Wie bei den biblischen ?Heuschrecken? (die Müntefering(?) so gerne zitierte): Ist ein Feld abgegrast: auf zum nächsten.Das einzige was uns die wir an der Macht sind interssiert ist wie wir das traditionelle Rollenmodell so ausnutzen daß irgendwelche Schlampen Männer durch ein Kidner in die Welt setzen größtmöglich ausnehmen und ruinieren können ohen dabei auch nur die geringsten Pflichten zu haben. Geld ?verdienen? durch (das Resultat von) ?schnaggserln?, mit anderen Worten: Nutten.

NACH MEINEN MEHRERN HUNGER UND DURSTSTREIKS IST seit 2012 MEINE GESUNDHEIT extremst ANGEGRIFFEN! Der medikamentösen Vergiftungen wegen?

Nach meinem Suizidversuch in den man mich mit volelr absicht getrieben hat am 24.12.2014 bin ich extrem geschächt. Ich glaube jedenefalls nicht meien 40. Gebrurtstag Mitte/Ende Juli noch zu erleben. Abegesehen davon: Ich will das auch gar nicht mehr, denn: diese verlogene Gesellschaft kotzt mich sowas von an!

> Kann ich Ihnen noch irgendwie helfen.

Daher: suchen sie mir bitte eine straffreie und legale Möglichkeit aus diesem Leiden via Schweiz oder den Niederlanden ein Ende zu setzen. Das ist Ergebis einer langen und reiflichen Überlegung nachweislich seit 2003! Ich hab die Schnauze voll.

Und sorgens Sie dafür daß sde Akten im Kampf gegen das Unrecht her nicht vernichtete werden. Das ist ja schlimmer als unter Hitler.



mit freundlichem Gru&SZlig; / Yours sincerelyMaximilian Baehring


[?]

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Version: GnuPG v2

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??END PGP PUBLIC KEY BLOCK??

??Original Message??


From: haussmann.bad_homburg@email.de [mailto:haussmann.bad_homburg@email.de]

Sent: Sonntag, 10. Mai 2015 17:21

To: Maximilian Baehring

Subject: Re: Menschenrechte, Grundrechte? Als Gerichte weigern wir uns einfach zu arbeiten ?

Herr Baehring,

Kann ich Ihnen noch irgendwie helfen. [?]

Oh

??Ursprüngliche Nachricht??
Gesendet: Samstag, 09 Mai 2015 um 17:30:18 Uhr
Von: ?Maximilian Baehring? <maximilian@baehring.at>
An: [?] haussmann.bad_homburg@email.de

Betreff: Menschenrechte, Grundrechte? Als Gerichte weigern wir uns einfach zu arbeiten ?

Wenn das BVerfg sich weigert zu arbeiten machen wir in satrsbourg das einfach mal genauso! Immerhin hat das Amtsgericht Bad Homburg den ordentlichen Instanzenweg ja blockiert indem es Besclhüsse anstatt ordnetlicher Urteile abfasst damit die Rechtsmittel von Berufung und Revision nicht zur Verfügung stehen.

Abgesehen davon daß wir die Leute die ihre gutes recht einklagenw ollen ja außerprozessual dazu zwingen Verfahren zu verlieren wil wir Ihnen keinen Anwlat zur Verfügung stellen so sie sich nicht erpressen lassen noch vor einem verfahren einen Offenbarusgeid zu leisten bei dem ihr Vermögen flöten geht (Einziehen von Geschäftsanteilen durch die Restgesellschafter im GmbH

Vertrag) und sie im Prinzipp zustimmen müssen Unzerhalts- Umagngs- / Sorgerechtreglungen zuzustimmen die sie so nie haben wollten. DAS IST STRAFBARE NÖTIGUNG IM AMTE!

Ich habe von Anfang an ein geteiltes Sorgercht haben wollen ? unter anderem um diesen Umstand zu umgehen indem ich das Kidn anteiligs selbst in Eigenleistung betreue ? hauptsächlich aber natrülcihw eil ich wegen der REIKI Sekte besorgt bin.Das ganze ist eine unglaubliche Schweinerei. WAS ALS OPTION BLEIBT IST GEWALTSAMER TERROR GEGEN DEN STAAT UND SEINE ORGANE!

mit freundlichem Gru&SZlig; / Yours sincerely

Maximilian Baehring
Hoelderlinstrasse 4
60316 Frankfurt a.M.
Germany
maximilian@baehring.at
Fon: +49 (0)69 17320776
Fon: +49 (0)176 65605075
Fon: +49 (0)174 3639226
Fax: +49 (0)69 67831634


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