07.04.2015 03:45

NEUES BEWEISMITTEL AUFGETAUCHT!

Ich will im folgenden nochmal klar und deutlich dartsellen was dazu geführt hat daß ich am 23. Mai 2013 von Polizisten verprügelt wurde.

Mein VoIP war gehackt worden und zwar von Cuba aus, da wo auch Guantanamo liegt. Die Polizei wollte mir wie immer nicht helfen obgelich mir permannet höher Schäden entstanden sondern legte mich lieber in Eisen als sich aufgrund der Tatsache daß man mir mal wieder nicht helfen wollte ausfallend wurde. Dabei wurde ich verletzt. Ich habe das zu einer Petition beim europäischen Parlament verarbeitet. Es gab also eine Petition in der ich mich über die Frankfurter Polizei beschwerte. Am 19. Mai 2013 trat das reformierte Sorgerecht in Kraft. Daher versuchte man mich von der Bildfläche verschwinden zu lassen damit ich keien Antrag einreiche. Dafür spricht daß meine aktuellen Beschwerden beim Bundesverfassungegricht (1 BvR 50/15) unbegründet verworfen wurden und Akenbestandteile meiner Eingaben bei Gericht verschlampt werden um die Anträge dann wegen Unvollständigkeit  ablehnen zu können (8400/15) und die Akten vernichten zu können.
Mit Datum des 16. Mai 2013  hatte man mich also seitens des Ordnungsamtes vorgeladen, eine Ladung der ich rein rechtlich nicht Folge leisten muß. Das ganze für den 27. Mai 2013. Ich habe dem Herrn Retzlaff dann mal das zitiert was ich in solchen Situationen immer um die Ohren gehauen bekomme, insbesondere seit ich vom Anwalt im Sorgerchtsverfahren vor meinem ganzen Büro psychiatrisch verleumdet worden war: ?Der Termin findet nicht satt? (Uta Riek), ?Fick dich Ins Knie?, (Hans-Werner Schilling) ?Arschloch? (Jutta Riek)!

BEWEIS: Das ganze sendete ich Ihm per Fax am 22. Mai 2013 um 17:42 Uhr, bericht füge ich bei.-

Hiervon hat sich die Beamten um Herrn Retzlaff nun ? auch nach eigener Aussage - provoziert gefühlt. Auf einmal bekam die Sache nämlich eien besondere Dringlichkeit und man konnte den ursprünglichen Termin gar nicht mehr abwarten sondern stand vor der Tür um zu prüfen ob man mich mittels Psychiatrie mundtot machen könne. Immerhin hatten Polizeibeamte auf meine Petition hin mir schon einmal ? ebenfalls vor meiner Wohnungstüre - angedroht daß ich auch ganz schnell und einfach mal für ein Jahr von der Bildfläche verschwinden könne falls ich Strafanzeigen gegen sie machen würde oder nicht zurückzöge. Abgesehndavon hatte man ind er ganzen Umgebung meiner wohnung seltsame provozierende Plakate was Psychatrie angeht aufgehängt.

Am 22. Mai 2013 war zudem ?der Würger?, ein Untermieter meiner Nachbarin aus Appartment 20 der mich fast durch erwürgen umgebracht hätte als ich ihm keinen Alkohol geben wollte, am Kiosk nahe usners Hauses von mir gesichtet worden. Ich habe daher abends noch ein entrpechendes Schreiben zur Generalstaatsnwaltschaft gebracht in der ich diesen Umstand schilderte. Auch hatte ich einen Warnhinweis am Briefkasten angebrachtd aß ich nur nahc pbsrapche die tü öffen.

So kam es dann zum Putativnotwehr-Exzess am 23. Mai 2013 wobei ich Pfefferspray durch die hab geöffnete Tür verprühte weil ich davon ausging daß der Würger davor stehen würde..

Dabei haben mich Beamte genommen sobald ich die Tür geöffnet hatte, mich absichtlich mit dem Kopf mehrfach gegen die Wand im Hausflur gegenüber geschleudert, und mich nach der Festnahme dann auch noch gefesslt abscihtlich vor dem Wohnhaus aufs Trottoir geschleudert so daß mein ganzes Gesicht aufgerissen war.


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