14.08.2014 10:21

Ein notwendiger SIEG gegen jene Angehörige der GeistHEILerfraktion die trotz der Euthanasie und Greueltaten der Nazis an vermeintlich psychsich Kranken immer noch meinen Mediziner könnten die deutsche bürgerliche Gesellschaft unterteilen in Vollmitglieder einer gesunde HerrInnenrasse und lebensunwerten Untermaennschern die ein Leben lang (am besten bei Zwangsarbeit zur Ver-besserung ihrer ?Prognose?) in KZ-artige Einricht-ungen weggesperrt gehören würden wo man an Ihnen mit allen erdenklichen PsychopharmakaDrogen herumexperminetieren darf!

+++

Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.
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Frankfurt a.M., den 14. August 2014

Heute ist ein Guter Tag für dieses Land!


Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Strate!

verbunden mit der Bitte um

  Weiterleitung

an Ihren Mandanaten

Gustl Mollath

verbunden mit dem

  Versprechen des Ersatzes

anteiliger Auslagen für neue Tintenpatronen
oder Toner für ihr Fax, ein von mir so geanntes

Schwarzgeld .


Mit freundlichem Gru&SZlig;

(Maximilian Bähring)


auch per EMail: gerhard.strate@strate.net


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14.08.2014 11:19

Wählertäuschung durch die SPD - Medien !
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&cad=rja&uact=8&ved=0CCwQFjAD&url=http%3A%2F%2Fwww.fr-online.de%2Fpanorama%2Fgustl-mollath-freispruch-und-entschaedigung-fuer-mollath%2C1472782%2C28120402.html&ei=05nsU_GANcPkOvy3gfAK&usg=AFQjCNH_WPUVWyqgB60AhrRoXQZRRu-nPw&sig2=pthsO5kkDDfo3eSGGTxdBA&bvm=bv.72938740,d.ZWU


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14.08.2014 11:28

Maximilian Bähring
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vorab per Fax: +49 / (0)6172 / 405-260

Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe
- Betreuungsgericht -
Auf der Steinkaut 10/12

D-61352 Bad Homburg v.d.Höhe

Frankfurt a.M., den 14. August 2014


neues Entmündigunssverfahren gegen Uta Brigitta Riek (* 18.5.1970)
fremdgefährdendes psudomedizinisch-religiöses (?Reiki?) Wahnsystem


Frau Uta Riek litt an Wahnvorstellungen man wollte ihr das Kind wegnehmen! Dagegen spricht ganz eindeutig daß ich in 9F 434/02 UG Amstegricht Bad Homburg v.d.Höhe kein Sorge sondern nur ein Umgangsrecht beantragt hatte.

Trotzdem hat Uta Riek das Kind in ihrem Paranoia-Verfolgungswahn aufs massivste durch Entfremdung von seinem Vater geschädigt. Sie hat das Kind RECHTSWIDERIG so weit vom Vater enftremdet daß das Kidn diesen nicht mehr sehen will und ihn statt den neeun Stecher der Mutter als Fremdkörper empfindet. Ihre Paranoia legt sie schriftlich in ihrem15 Seiten gemeinster Lügen und haltlosester Anschuldigungen datiert auf den 04. Juni 2012 im Verafhren zu veorgenanntem Aktenzeichen eindrücklich dar. Sie hat in ihrem Wahnsinn sogar die Identität des Kidnes verfälscht.

Wir können uns inzwischen rein historisch orienteiren. Das Kind wurde Uta Riek nicht weggenommen und selbst als sich herausstellte das ihr Ex-Freund in BSDM/Sado-Maso Kreisen verkehrte und dieser auf ?mysteröse arte und Wiese? wie mir berichtet wurde ums Leben gekommen war ebenso wie als herauskam wie gefährlich die Reiki-Sekte ist als Joachim Huessner sein Buch ?Ein Weg hinters Licht? veröffentlichte habe ich ledigleich gemeinsames Sorgercht / ein Teilsorgercht beantragt um Schaden vom Kind abzuweden.

Es gibt eindeutige Belege für Uta Rieks Wahnsystem und Paranoia ?Angst vor Entführung?. Sie unterstellt mir als vaterd es Kindes dasselbe zu entführen un benutzt das als irre Schutzbehauptung um das Kind selbst zu entführen.

Sie entführt Kidner und unterstellt anderne dann ihre Tat. Das ist hochgradig gefärlich wahnsinnig.
AN IHREN TATEN (und nicht etwa nicht untersellten Absichten) SOLLT IHR SIE ERKENNEN.

Gru&SZlig;
 
(Maximilian Bähring)

Aktenzeichen 42 XVII 556/13 R Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
siehe analog hierzu OLG Frankfurt vom 11.05.2005 (1 UF 94/03)



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14.08.2014 12:13

8 Jahre bei Kampusch - im falle tabea-Lara Riek dauert die Entführung nun fast 14 jahre. - http://tabea-lara.tumblr.com


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14.08.2014 01:21

Ich wollte urspruenglich keien Entschaedigung! Aber wenn sie schon eine beantragen dann halte ich es fuer seltsam - gleiches Recht fuer alle ? dass in meienm Fall die Verteidgungsloosetn einer NOTWENDIGEN Verteidigung nicht yu lasten der Staatskasse gehen.

+++

Maximilian Bähring
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per Fax: +49 / (0)69 / 28247

Herrn Rechtsanwalt
Stefan Bonn
Schillerstraße 28

D? 60313 Frankfurt a.M.

Frankfurt a.M., den 14. August 2014

5/04 KLs ? 3540 Js 225496/13 (42/13) Landgericht Frankfurt a.M.

Strafrechtsentschädigungsverfahren 4 StrES 18/14
Haftentschädigungsverfahren zu 5/04 KLs ? 3540 Js 225496/13 (42/13) Landgericht Frankfurt a.M.
3 WS 1170/13 Oberlandesgericht - 3 RWs 1180/13 Generalstaatsanwaltschaft jeweils Frankfurt a.M.

Warum trägt die Kosten für meine Verteidigung nicht ebenfalls die Staatskasse?
Diese wird in meinem Falle sattdessen aus meiner Entschädigung bestritten.

?Das Urteil von 2006 gegen Mollath steckte voller Faktenfehler, das Verfahren wurde schlampig geführt. Die Kosten für das Wiederaufnahmeverfahren sowie die Ausgaben Mollaths für seine Verteidigung trägt die Staatskasse.?

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-von-gericht-in-regensburg-freigesprochen-a-985731.html

Mit freundlichem Gru&SZlig;

(Maximilian Bähring)


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14.08.2014 02:09

Maximilian Bähring
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vorab per Fax: +49 / (0)69 / 1367-2100

Herrn Oberstaatsanwalt Dr. König
mittels Generalstaatsanwaltschaft
Zeil 42

D-60313 Frankfurt a.M.

Frankfurt a.M., den 14. August 2014

Strafanzeige gegen Dagmar Asfour, Castillostraße, Bad Homburg v.d.Höhe
wegen Parteiverat und Prozessbetrug, Nötigung und Kindesentführung mit
der Absicht der Entgelterzielung

vorgenannte war im Rahmen des Verfahrens 9F 104/01 KI Vetretrerin der Antragsegenerin. Laut damals gültiger ZPO/FGG klagen bei Vaterschaftsftestellungsverfahren der Vater gegen das Kind (oder umge-kehrt).

Dagmar Asfour hat aer nciht die Interssen des Kidnes sondern die Interessend er Kidnesmutter oder der Kindesgroßmutter vertreten. Das Kind wird in jedem Afll daran intersssiert sein seien Abstammungs-verhältnisse geklärt zu sehen explizit deshlab trennt der Gesetzgeber ja die mütterliche Interessen hier von
den Kindesinteressen und ermöglicht die Kindesmutter bei diesen Verfahren gänzlich außen vor zu lassen.

Dagamr Asfour hat ganz eklatant gegen ihre Pflicht als Anwältin des Kindes dessen Interessen udn nicht die der Kidnesmutter zu vertreten verstoßen. Als sie zudem noch evrsuchte das Umgangsregelunsverfahren 9F 433/02 UG Amstagericht Bad Homburg v.d. Höhe an sich zu reissen lag zude ein massiver Interessen-skonflikt vor das die intersssen des Kidnes bereits zu diesem zeitpunkt, Anfang 200 erkennbar mit denen des Kidnes kollidierten.

Dagmar Asfour hat Uta riek evtreten und nicht etwa taeba-lara Riek was der Verafhrenvoschrfit nach ihre Pflicht gewesen wäre im Vaterschafstsfetstellungsverfahren. Das ist strafbarer Parteiverrat (§ 356 StGB)

Sie hat den Kidesvater aufs allermassivste verleumdet, regelrecht BEDROHT und eingeschüchtert sie würde ihm mit den Miteln de Psychiatrie fertigmachen. Was Job und Unternehemn des Kidnesvaters angeht ist ihr das auch gelungen.

Ich esratte daher Strafanezieg gegen Frau Asfour wiel Sie nicht nur im Falle des Verfahrens 2-29 T 203/12 Landgericht Frankfurt a.M. ? 48 XIV BAE 537/12 L Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe als sie als Gipfel der Unverschämtheit noch versucht hat mich zu entmündigen um auf das Vermögen meienr Eltern, der Kidnesgroßeletern durchgreifen zu können sondern auch schon bei der Vaterschaftsfetstellung gegen die Interessen ihrer Mandantin (meiner Tocher) eindeutig und zweifelsfrei nachweisbar hehandelt hat und insofern Wiederholungstäterin ist.

Sie hat dei beamten zu Gewlatverbrechen gegne mich angestachelt was in massiver schwere Körperverletzung meienr Person am 23. Mai 2013 gipfelte.


Gru&SZlig;
 
(Maximilian Bähring)


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14.08.2014 05:36

Kann es sein daß die Gefangenen des Königs die anwälte gekörnten Häupter als Satan sehen - der Zacken in der Krone wegen? Zack Zack!


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14.08.2014 10:04

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