14.07.2013 08:52

BEACHTEN SIE DAS DATUM DES OLG EINGSSTEMPELS VON HEUTE, dem 15. Juli 2013, zurückdatiert auf den 12. Juli 2013!

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Bundesrepublik Deutschland, Rechtsstaat

nach den Maßgaben von Art. 19 Abs. 4 GG (Rechtsweggarantie) i.V.m. Art. 20 Abs. 4 GG (Widerstandrecht) vorläufig wegen der Wahlmanipulationen durch Melderegisterfälschung du Abstammungsfälschung der Regierungen Schröder, Merkel bis zu baldigst durchzuführenden Neuwahlen zur Bestimmung einer Übergangsregierung


vorläufig in diesem Verfahren vertreten durch


Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt a.M.
Deutschland
Mobil: +49 (0)174 3639226
EMail:
maximilian@baehring.at

trägt hiermit
                                                                                                                      14. Juli 2012

per Fax: (+31) 070 / 515 85 55

 

beim

 

Internationaler Strafgerichtshof
Maanweg 174
2516 AB Den Haag
Niederlande

folgende Zusatzinformation vor. Am 29. Januar 2013 ergeht Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe zu Verfassungsmäßigkeit mütterlicher Alleinsorge § 1626a BGB.  
 
?Dem Gesetzgeber wird aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2003 eine verfassungsgemäße Übergangsregelung zu treffen. Bis zur gesetzlichen Neuregelung sind gerichtliche Verfahren auszusetzen? (1 BvL 20/99,  1 BvR 933/01) http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20030129_1bvl002099.html

10 Jahre später, am  29. Januar 2013 war immer noch keine solche Gesetzesänderung erfolgt! Das bedeutet die genannten Regierungen haben neben ihr eigenes Verfassungsgericht ignoriert.

Der Schutz von Ehe ist dem Übergangscharakter des Grundgesetzes nach dem Krieg geschuldet, er sollte die Frauen bis zur Heimkehr Ihrer Ehemänner aus dem Kriege oder Gefangenschaft vor Vergewaltigung durch Besatzungstruppen schützen. Keinesfalls jedoch ergibt sich hieraus Vorrecht einer ?sozio-familiären? Eltern-schaft. Im Gegenteil sollte vielmehr die Familie? gemeint ist damit erkennbar die aus dem Geschlechtsakt resultierende biologische natürliche familiäre Verbindung aus welcher ein Kind hervorgeht ? besonders geschützt werden. Bedenken wir den historischen Kontext der Entstehung des Grundgesetzes- nämlich daß die verfassungsgebende Versammlung bereits lange tagte bevor der nach der neuen Verfassung vereidigte Kanzler Adenauer die letzten Kriegsgefangenen heimholte - ist das nur logisch. Es ging beim Schutz von Ehe/Familie um das geschützte Verhältnis biologischer Vater zu Kind.

Gru&SZLlig

Maximilian Bähring


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